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Förderung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

 Gefördert werden:

  • Gegenstände und Fahrzeuge für den Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. die im Katastrophenschutz gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mitwirkenden privaten Organisationen als Träger der Einheiten und Einrichtungen
  2. die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes für eigene Einheiten und Einrichtungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Ansprechpartner

Herr Klingebiel
Tel.: +49 345 514-2421
E-Mail

 

Rechtsgrundlagen

Hinweise zum Verfahren

Anträge der privaten Hilfsorganisationen sind über den für den Katastrophenschutz zuständigen Landkreis oder über die für den Katastrophenschutz zuständige kreisfreie Stadt beim Landesverwaltungsamt einzureichen.


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Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)