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Förderung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

 Gefördert werden:

  • Gegenstände und Fahrzeuge für den Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. die im Katastrophenschutz gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mitwirkenden privaten Organisationen als Träger der Einheiten und Einrichtungen
  2. die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes für eigene Einheiten und Einrichtungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Ansprechpartner

Herr Klingebiel
Tel.: +49 345 514-2421
E-Mail

 

Rechtsgrundlagen

Hinweise zum Verfahren

Anträge der privaten Hilfsorganisationen sind über den für den Katastrophenschutz zuständigen Landkreis oder über die für den Katastrophenschutz zuständige kreisfreie Stadt beim Landesverwaltungsamt einzureichen.


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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)