Anmelde- und Prüfungstermine (schriftliche Prüfungen) in der außerschulischen Berufsausbildung der Land- und Hauswirtschaft 2024
Abschluss- und Wiederholungsprüfungen, Zwischenprüfungen Herbst 2024
Anmeldeschluss beim Landesverwaltungsamt: 2. September 2024
Gärtner und Gärtnerin, alle Fachrichtungen | 24.10.2024 |
Landwirt und Landwirtin | 23.10. und 24.10.2024 |
Tierwirt und Tierwirtin, Fachrichtung Schweinehaltung | 21.10.2024 |
Tierwirt und Tierwirtin, Fachrichtung Rinderhaltung | 28.10.2024 |
Tierwirt und Tierwirtin, Fachrichtungen Schäferei und Geflügelhaltung | 22.10.2024 |
Fachkraft Agrarservice | 21.10. und 22.10.2024 |
Pferdewirt und Pferdewirtin, Fachrichtung Pferdehaltung und Service | 24.10.2024 |
Forstwirt und Forstwirtin | 04.11.2024 |
Fachpraktiker und Fachpraktikerin im Gartenbau | indiv. Festlegungen des LVwA |
Fachpraktiker und Fachpraktikerin Hauswirtschaft | indiv. Festlegungen des LVwA |
Fachpraktiker und Fachpraktikerin in der Landwirtschaft | indiv. Festlegungen des LVwA |
Für nachfolgend genannte Berufe finden die Prüfungen in anderen Bundesländern statt:
- Milchwirtschaftlicher Laborant und Milchwirtschaftliche Laborantin, Milchtechnologe und Milchtechnologin (Brandenburg)
- Fischwirt und Fischwirtin (Sachsen)
- Revierjäger und Revierjägerin (Niedersachsen)
- Pflanzentechnologe und Pflanzentechnologin (Niedersachsen)
- Pferdewirt und Pferdewirtin, andere Fachrichtungen (Nordrhein-Westfalen)
- Winzer und Winzerin (Rheinland-Pfalz)
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt grundsätzlich über das Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt meldet die Prüflinge nach der Zulassung bei den jeweils zuständigen Stellen an.
Hinweise:
Die angegebenen Termine sind Ausschlusstermine und setzen einen vollständigen Antrag einschließlich aller vorgeschriebenen Anlagen voraus.
Vordrucke sind unter diesem Link oder bei den Ausbildungsberatern und Ausbildungsberaterinnen der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) sowie beim Forstlichen Bildungszentrum in Magdeburgerforth (für Forstwirte/Forstwirtinnen und Revierjäger/Revierjägerinnen) erhältlich.
Zeugnisse und andere vorgeschriebene Nachweise für die Zulassung zu Prüfungen, die sich nicht an ein registriertes Ausbildungsverhältnis anschließen, müssen in amtlich beglaubigter Form beigefügt werden.
Prüfungen in der außerschulischen Berufsbildung sind gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühr wird bei der Zulassung zur Abschlussprüfung und bei der Anmeldung zur Zwischen- oder Wiederholungsprüfung erhoben. Die Prüfungsgebühr sowie die anfallenden Sachkosten sind durch den Zahlungspflichtigen zu begleichen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie durch die zuständigen Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen.
Fortbildungen
Anmeldetermine zur Fortbildungsprüfung (einschließlich Prüfung nach der Ausbildungs-Eignungsverordnung) werden in Absprache mit dem jeweiligen Fortbildungsträger festgelegt und bekannt gegeben.