Menu
menu

Anti-D-Hilfegesetz

Zwischen dem 02.08.1978 und dem 14.03.1979 wurden in der ehemaligen DDR mehrere tausend Frauen mit Hepatitis-C verseuchtem Anti-D-Immunglobulinen behandelt. Die vorgeschriebene Maßnahme diente nach den Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeit der Verhinderung von Schädigungen bei nachgeborenen (späteren) Kindern.

Das am 01.01.2000 in Kraft getretene Anti-D-Hilfegesetz umfasst für Betroffene neben Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung finanzielle Hilfe als Einmalzahlung (Beantragung nur bis 31.12.2000 möglich) und monatliche Rente je nach Ausmaß der Schädigung.
Mit einbezogen sind Kontaktpersonen, die von den unmittelbar betroffenen Frauen mit dem HCV-Virus infiziert wurden sowie Hinterbliebene.

 

Anschrift

Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren, LBliGG
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)