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Förderung der Bildenden Kunst

Allgemeine, inhaltliche Informationen

  • Förderung der Kunstvermittlung im Rahmen von Ausstellungen, Kunstprojekten, Symposien, insbesondere Landeskunstausstellungen, Stipendiatenausstellungen
  • Unterstützung der Herausgabe von Publikationen (insbesondere Erstkataloge)
  • Aufenthaltsstipendien in Einrichtungen in Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Formular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind gegebenenfalls mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
  • Mit dem Antrag sind die künstlerische Vita und Arbeitsproben aus dem bisherigen Schaffen des/der betreffenden Künstlers/Künstlerin einzureichen.

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.

Ansprechpartnerin

Steffi Khazhueva

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)