Förderung der Bildenden Kunst
Allgemeine, inhaltliche Informationen
- Förderung der Kunstvermittlung im Rahmen von Ausstellungen, Kunstprojekten, Symposien, insbesondere Landeskunstausstellungen, Stipendiatenausstellungen
- Unterstützung der Herausgabe von Publikationen (insbesondere Erstkataloge)
- Aufenthaltsstipendien in Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Formular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind gegebenenfalls mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
- Mit dem Antrag sind die künstlerische Vita und Arbeitsproben aus dem bisherigen Schaffen des/der betreffenden Künstlers/Künstlerin einzureichen.
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514-1593
E-Mail