Förderung der Bildenden Kunst
Allgemeine, inhaltliche Informationen
- Förderung der Kunstvermittlung im Rahmen von Ausstellungen, Kunstprojekten, Symposien, insbesondere Landeskunstausstellungen, Stipendiatenausstellungen
- Unterstützung der Herausgabe von Publikationen (insbesondere Erstkataloge)
- Aufenthaltsstipendien in Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Ansprechpartnerin
Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514-1593
E-Mail





