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Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten

Aktuelles

Anzeigepflicht nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung ab dem 01. Juli 2024

Seit dem 01. Juli 2024 gilt für Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände i.S. des § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, gem. § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung (22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, BGBl I Nr. 114), eine Anzeigepflicht bei der für den Betrieb zuständigen Behörde. Weitere Informationen inkl. des zu verwendenden Anzeigeformulars sind unter folgendem Link hinterlegt: Hinweise zur Anzeige nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung.

Für den Betrieb zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt das jeweilige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der sich die Betriebsstätte befindet. Unten auf dieser Seite finden Sie die Verlinkungen auf die Website des Landkreises bzw. kreisfreien Stadt, die Sie zu den Ansprechpartnern vor Ort führt.

Nicht anzeigepflichtig sind Unternehmen, die bereits gem. Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene bei der zuständigen Behörde registriert sind.

Informationen zu den ASP-Kadaversuchhundeprüfungen

Für folgende Prüfungstermine können Anmeldungen entgegengenommen werden:

  • Samstag, 26.10.2024

Prüfungsstandort: Forstrevier Bodenschwende, Landkreis Mansfeld-Südharz

Prüfungsanmeldung oder Fragen an: asp-radtke(at)gmx.de

Hier geht es zu den Mindestanforderungen.

E-Mail

Geschäftsstelle:        

Herr Große
Tel.: +49 345 514-2643   

                                
Frau Sattler
Tel.: +49 345 514-2639

Weitere Ansprechpartner finden Sie hier

Dr. Sigrid Brendgen

Referatsleiterin

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1605
E-Mail

Schwerpunkte und Aufgaben des Referates

Interdisziplinäre Kontrolleinheit

Die Kontrolleinheit ist interdisziplinär zusammengesetzt und wird im ganzen Land tätig. Sie unterstützt die Arbeit der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen örtlichen Behörden. Die Kontrolleinheit ST fungiert nicht als Ansprechpartner für Bürger.

Das Aufgabenfeld der Kontrolleinheit umfasst u. a.:

  • Analyse und Bewertung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Futtermitteln hinsichtlich von Neuerungen oder Änderungen mit Folgen für die amtliche Überwachung
  • betriebsartenbezogene und/oder produktrisikobezogene Kontrollen von Lebensmittel- und Futtermittelbetrieben, vorwiegend überregional tätige,
  • Mitwirkung bei bzw. Koordinierung der Ermittlungen zur Aufklärung von Geschehnissen (bspw. lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche, Inverkehrbringen kontaminierter Waren, Lebensmittelbetrug etc.), innerhalb von Sachsen-Anhalt, evtl. auch bundesländerübergreifend,
  • Vernetzung mit Kontrolleinheiten anderer Bundesländer, fachlicher Austausch mit Behörden angrenzender Kontrollgebiete

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Kontaktdaten zu Ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Sie finden hier eine Tabelle mit den Verlinkungen zu den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern, die je nachdem, wo Sie wohnen bzw. Ihren Sitz haben, zuständig sein können je nach entsprechendem Anliegen.

Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Verlinkung
Halle (Saale) Link zur Website
Magdeburg Link zur Website
Dessau-Roßlau Link zur Website
Anhalt-Bitterfeld Link zur Website
Börde Link zur Website
Burgenlandkreis Link zur Website
Jerichower Land Link zur Website
Harz Link zur Website
Mansfeld-Südharz Link zur Website
Salzlandkreis Link zur Website
Saalekreis Link zur Website
Stendal Link zur Website
Altmarkkreis Salzwedel Link zur Website
Wittenberg Link zur Website

 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)