Menu
menu

Förderung von Maßnahmen für das Programm „Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens“

Ansprechpartner

Herr Gänsewig

Telefon: +49 340 6506 525

E-Mail

Weitere Informationen sind hier erhältlich.

Veröffentlichung ESF-Richtlinie "Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener"

Mit Ministerialblatt Nr.30/2022, ausgegeben am 29.08.2022, ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der „Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener“ mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. August 2022 veröffentlicht worden (MBl. S. 324).

Anträge für das Jahr 2023 können bis zum 31. Oktober 2022 und beginnend für das Jahr 2024 jeweils zum 30. April des Vorjahres beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat ESF-Förderung (Referat 302), Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau eingereicht werden.

Ebenso sind die Antragsunterlagen per E-Mail an das Ministerium für Bildung (MB-referat34(at)sachsen-anhalt.de) zu senden.

Eine Entscheidung über die Projektanträge erfolgt mittels Juryverfahren.

Hierbei werden die Projektauswahlkriterien (PAK) bewertet, zu denen der Projektantrag nachvollziehbare Aussagen machen muss. Die Übersicht der zu bewertenden Auswahlkriterien finden Sie bei den nachfolgenden Unterlagen zur Antragstellung.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Gänsewig unter der Telefonnummer 0340/6506 525 zur Verfügung.

Antragsformular_Alpha_01_09_2022_V1

Anlage_1_1_Vorhabenkonzeption_Alpha_ESF_Plus

Anlage_2_Kalkulation_Alpha_ESF_Plus_07_09_2022

Anlage_3_Nachweis_bisheriger_Tätigkeiten_PM

Anlage_4_Erklärung_zum_Personaleinsatz_01_09_2022

Anlage_5_Vordruck_Tätigkeitsbeschreibung_PP

Anlage_6_Erklärung_Subventionsrechts_01_09_2022

Anlage_7_Publizität_01_09_2022

Anlage_8_Buchführung_01_09_2022

Anlage_9_Anteilsfinanzierung_ESF_Plus_01_09_2022

Anlage_10_Erklaerung_UiS_01_09_2022

Anlage_12_Indikatorenerhebung_Alpha

Anlage_13_Erklärung_wirtschaftlicher_Eigentümer

Anlage_15_Merkblatt_vzM_20_07_2022

Anlage_16_Charta_Grundrechte_EU_18_12_2000

Ergänzende_Hinweise_Antragstellung_Alpha

Projektauswahlkriterien (PAK)

 

 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)