Förderung der Soziokultur
Neben den in der Richtlinie zur Kulturförderung benannten Schwerpunkten werden durch das Land auch investive Maßnahmen, besonders Beschaffungen, gefördert. Diese sollen dazu dienen, die Arbeit der soziokulturellen Zentren und der sonstigen Akteure mittelfristig effizient zu gestalten oder die Qualität der Arbeit zu verbessern.Zu den Beschaffungen zählen z.B.: Aufführungstechnik und -möblierung, digitale Infrastruktur, aber auch kleinere Renovierungsarbeiten.
Anträge auf eine Zuwendung sollten im Interesse eines angemessenen Verwaltungsaufwandes eine Höhe von 5.000 Euro nicht unterschreiten. Die Mitgliedschaft in einem Dachverband ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Als Beitrag zur Umsetzung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 sollen weiterhin kulturelle und künstlerische Projekte von Fraueninitiativen, Frauenzentren und vergleichbaren Gruppen gefördert werden. Es wird angestrebt, die Zahl solcher Projekte in Zukunft noch zu erhöhen und auch neue Antragstellerinnen zu erreichen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sarah-Maria Krüger
Telefon: +49 345 514-1597
E-Mail