Förderung der Soziokultur
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte im Bereich der Soziokultur, die im erheblichen Landesinteresse stehen.
Förderfähig sind sowohl kulturelle Projekte als auch Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur soziokultureller Zentren.
Kulturelle Projekte
Folgende Mindestanforderungen werden an kulturelle Projekte gestellt:
- das Projekt bietet ein künstlerisches und / oder kulturelles Format für Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Herausforderungen z.B. Generationskonflikt, transkulturelle Gesellschaft, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Digitalität und Medienkompetenz, …
- die Zielgruppe des Projektes ist klar definiert und die Zielgruppenansprache plausibel im Konzept beschrieben
- die Teilnehmenden können das Projekt aktiv mitgestalten.
Als Beitrag zur Umsetzung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt 2020 sollen weiterhin kulturelle und künstlerische Projekte von Fraueninitiativen, Frauenzentren und vergleichbaren Gruppen gefördert werden. Es wird angestrebt, die Zahl solcher Projekte in Zukunft noch zu erhöhen und auch neue Antragstellerinnen zu erreichen. Die o. b. Mindestanforderungen gelten auch für diese Projekte.
Verbesserung der Infrastruktur soziokultureller Zentren
Förderfähig sind Beschaffungen, die dazu dienen, die Arbeit der soziokulturellen Zentren und der sonstigen Akteure mittelfristig effizient zu gestalten oder die Qualität der Arbeit zu verbessern. Zu den Beschaffungen zählen z.B.: Aufführungstechnik und -möblierung, digitale Infrastruktur, aber auch kleinere Renovierungsarbeiten.
Anträge auf eine Zuwendung sollten im Interesse eines angemessenen Verwaltungsaufwandes eine Höhe von 5.000 Euro nicht unterschreiten. Die Mitgliedschaft in einem Dachverband ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Mario Bulk
Telefon: +49 345 514-1579
E-Mail