Seminare und Öffentlichkeitsarbeit
Das Integrationsamt führt Seminare und Schulungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch (§ 185(2) SGB IX). Wesentliche Inhalte und Ziele der Seminare bzw. Schulungsmaßnahmen sind die Vermittlung grundlegender Kenntnisse für die besonderen Aufgaben der Mitglieder des Integrationsteams nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX), der Erfahrungsaustausch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit im Integrationsteam und mit außerbetrieblichen Stellen.
Das SGB IX sieht ausdrücklich auch die Teilnahme des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers vor.
Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat sind für die Teilnahme ohne Minderung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen . Die den Teilnehmern entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes, deren Gegenstand die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist, können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Darunter fallen z.B. Informationsschriften, Ausstellungen und Arbeitstagungen des Integrationsamtes, die dieses Thema behandeln.