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Seminare und Öffentlichkeitsarbeit

Das Integrationsamt führt  Seminare und Schulungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch (§ 185(2) SGB IX). Wesentliche Inhalte und Ziele der Seminare bzw. Schulungsmaßnahmen sind die Vermittlung grundlegender Kenntnisse für die besonderen Aufgaben der Mitglieder des Integrationsteams nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX), der Erfahrungsaustausch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit im Integrationsteam und mit außerbetrieblichen Stellen.

Das SGB IX sieht ausdrücklich auch die Teilnahme des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers vor.

Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat sind für die Teilnahme ohne Minderung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen . Die den Teilnehmern entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes, deren Gegenstand die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist, können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Darunter fallen z.B. Informationsschriften, Ausstellungen und Arbeitstagungen des Integrationsamtes, die dieses Thema behandeln.

 

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)