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Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium zur Begabtenförderung aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt junge Menschen, die ihre Berufsausbildung in einem der „Grünen Berufe“ besonders erfolgreich abgeschlossen haben, bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Die Stipendien bzw. Zuschüsse werden von der zuständigen Stelle beim  Landesverwaltungsamt vergeben.

Ziel des Förderprogramms ist es, junge Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf erbracht haben, mit einem Weiterbildungsstipendium zu unterstützen. In die Begabtenförderung kann aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Land- und Forstwirtschaft besonders erfolgreich (das bedeutet hier mit einer Durchschnittsnote von mindestens 1,9 oder besser) abgeschlossen hat.

Förderfähig sind:

  • anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen

  • anspruchsvolle Weiterbildungen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen

  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung

  • berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf oder Ausbildung aufbauen.

 

Mögliche Maßnahmen:

  • Ausbildereignungsprüfung

  • Mähdruschseminar

  • Seminar Arbeitssicherheit Baum

  • spezielle Fachpraktika

  • betriebswirtschaftl. Fortbildungen

  • Ausbildung Pferdephysiotherapeut

Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemein bildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) sowie Vollzeitstudiengänge sind dagegen nicht förderfähig.

Achtung: bei Meister-Techniker-Ausbildung wird das Meister-Bafög angerechnet.

Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). In diesem Zeitraum stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 8.100 EUR für den Besuch anspruchsvoller Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten.

Bei Aufnahme in das Förderprogramm sollte der Absolvent das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der  Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung.

 

Ansprechpartnerin:  

Astrid Block
Telefon: +49 345 514-2717
E-Mail

 

 

 

 

 

 

NEU: Anmeldung zur Prüfung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung zum Landwirtschaftsmeister /zur Landwirtschaftsmeisterin sind ab sofort beim Landesverwaltungsamt möglich. Der Meldeschluss ist der 15.12.2024. Das Anmeldeformular erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zur Meisterprüfung erhalten Sie hier.

Gewährung von Praktikumsprämien

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Schülerinnen und Schülern eine Praktikumsprämie für die Durchführung von Praktika in Ausbildungsbetrieben der Grünen Berufe. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Qualifizierungslehrgang für Nebenerwerbslandwirte

Die Fachschule für Landwirtschaft Haldensleben führt Qualifizierungslehrgänge für Nebenerwerbslandwirte zur Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmens durch. Die Kurse umfassen ca. 300 Unterrichtsstunden und sind nach § 9 GAPDZV anerkannt. Für Anfragen zu Lehrgangsinhalten, Ablauf und sonstigen Modalitäten wenden Sie sich bitte direkt an die Fachschule per E-Mail oder per Telefon unter Rufnummer: (03904) 48580.

Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen zur Berufsausbildung in den Grünen Berufen in Sachsen-Anhalt?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de