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Impfschäden


Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten die Personen, die infolge einer vorgeschriebenen oder empfohlenen Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. 


 



Personen, bei denen ein Verdienstausfall eintritt, weil ihnen die Ausübung ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit aufgrund bestimmter ansteckender Krankheiten verboten wurde, können nach diesem Gesetz eine Entschädigung hier erhalten.

Anschrift

Versorgungsamt- Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Versorgungsamt- Schwerbehindertenrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)