Impfschäden
Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten die Personen, die infolge einer vorgeschriebenen oder empfohlenen Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
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Personen, bei denen ein Verdienstausfall eintritt, weil ihnen die Ausübung ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit aufgrund bestimmter ansteckender Krankheiten verboten wurde, können nach diesem Gesetz eine Entschädigung hier erhalten.