Das Landesverwaltungsamt als Ausbildungsbehörde
Vorbereitungsdienst für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst - Obersekretäranwärter/ Obersekretäranwärterin
Warum solltest Du Dich bei uns bewerben?
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt den Aufbau einer eigenen Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) als nachgeordnete Einrichtung des Landesverwaltungsamtes (LVwA). Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich ihrer Ausreiseverpflichtung entziehen wollen, können aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung in Abschiebungshaft in einer Abschiebungssicherungseinrichtung genommen werden. Das dafür benötigte Vollzugspersonal wird in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt ausgebildet. Mit dieser Ausbildung legst Du den Grundstein für einen interessanten, vielseitigen Beruf und eine Zukunft mit beruflicher und finanzieller Sicherheit.
Wir bieten:
- Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt wirst Du auf deine künftigen Aufgaben als Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvollzugsbeamter intensiv vorbereitet.
- Als Beamtin/ Beamter auf Widerruf erhältst Du bereits während der Ausbildung ein sicheres Einkommen (Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.308,94 Euro, Vollzugszulage in Höhe von derzeit 101,90 Euro, Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 30 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages, Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld), ggf. Familienzuschlag).
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Zusatzurlaub nach UrlVO LSA,
- Übernahme von Reisekosten, Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung
- Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall
- Nach der Ausbildung und nach erfolgreich absolvierter Probezeit von drei Jahren erwartet Dich ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und damit ein sicherer Dienstposten mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A7.
Welche Tätigkeiten erwarten Dich nach dem Ende Deiner Ausbildung?
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung wirkst Du bis zu deren Aufenthaltsbeendigung an der Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer im Abschiebehaftvollzug mit.
Was erwartet Dich im Rahmen Deiner Ausbildung?
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt statt. Kriminologie, Strafrecht, Verwaltungs- und Vollzugsrecht, Psychologie und Pädagogik sowie Selbstverteidigung, Konfliktbewältigung und Sport sind feste Bestandteile des Unterrichts.
Der praktische Teil der Ausbildung findet in verschiedenen Bereichen der Justizvollzugseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt und bis zur Errichtung der ASE im Land Sachsen - Anhalt ggf. in Abschiebehaft- oder Ausreisegewahrsamseinrichtungen in anderen Bundesländern statt.
Welche Voraussetzungen solltest Du erfüllen?
Wer sich für die Ausbildung interessiert, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du erfüllst die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Beamtenstatusgesetz (Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben; Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes),
- Du hast zum Tag der Ernennung das 18. Lebensjahr erreicht und bist nicht älter als 37 Jahre,
- Du verfügst über einen Realschulabschluss. Alternativ verfügst Du über einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, für den Justizvollzug förderliche Berufsausbildung oder kannst einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
- Du bist gerichtlich nicht bestraft oder giltst als gerichtlich nicht bestraft, du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und erscheinst nach Deiner Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet,
- Du besitzt die erforderliche gesundheitliche Eignung für die Laufbahn (Näheres zu den gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen und zu den erforderlichen Unterlagen zur Gesundheitsprüfung findest Du unter Justiz Online: Allgemeiner Justizvollzugsdienst),
- Du hast erfolgreich an einem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen.
Wie verläuft das Auswahlverfahren?
Um zur Ausbildung zugelassen werden zu können, durchläufst Du ein zweistufiges Eignungsauswahlverfahren, bestehend aus Eignungstest und Vorstellungsgespräch.
Der Eignungstest umfasst:
- einen Intelligenzstrukturtest, in dem die Merkfähigkeit, logisches Denken und Sprachverständnis überprüft wird
- einen Rechtschreibtest
- einen Allgemeinbildungstest
- Rollenspiele, in welchen Deine persönlichen Fähigkeiten, wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit getestet werden
- einen Sporttest, welcher folgende Elemente beinhaltet: Liegestütze, Schluss-Dreisprung, "Kasten-Bumerang-Test" und Ausdauer-Hindernislauf.
Bestehst Du den Eignungstest, wirst Du zum Vorstellungsgespräch geladen. Die Begutachtung der gesundheitlichen Eignung wird im Anschluss an das Vorstellungsgespräch veranlasst.
Hinweis:
Bewerber und Bewerberinnen, die bereits am Eignungsauswahlverfahren für diese Ausbildung teilgenommen haben und in dessen Ergebnis als ungeeignet abgelehnt wurden, können das Eignungsauswahlverfahren frühestens zwei Jahre nach Bekanntgabe der Ablehnung einmal wiederholen. Eine erneute Bewerbung ist dafür erforderlich.
Wie kann ich mich bewerben?
Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. August.
Hier findest Du die Ausschreibung.
AnsprechpartnerInnen
Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren bzw. zum Ablauf der Ausbildung:
Frau Rode Tel.: 0345 / 514 1326
oder E-Mail an: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter: