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Das Landesverwaltungsamt als Ausbildungsbehörde

Vorbereitungsdienst für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst - Obersekretäranwärter/ Obersekretäranwärterin (m/w/d)

Warum solltest Du Dich bei uns bewerben?

Das Land Sachsen-Anhalt baut derzeit am Standort Volkstedt eine eigene Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) als nachgeordnete Einrichtung des Landesverwaltungsamtes (LVwA). Die Fertigstellung ist für 2027 geplant. Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich ihrer Ausreiseverpflichtung entziehen wollen, können aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung in Abschiebungshaft in einer Abschiebungssicherungseinrichtung genommen werden. Das dafür benötigte Vollzugspersonal wird in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt ausgebildet. Mit dieser Ausbildung legst Du den Grundstein für einen interessanten, vielseitigen Beruf und eine Zukunft mit beruflicher und finanzieller Sicherheit.

Wir bieten:

  • Eine fundierte Ausbildung als Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvollzugsbeamter,
  • Bereits während der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf ein sicheres Einkommen (Beispiel: eine ledige Person ohne Kinder erhält monatlich mit Vollzugszulage und 30 Prozent Anwärtersonderzuschlag in Steuerklasse 1 rund 1.882 Euro netto Anwärterbezüge sowie weitere Leistungen wie Weihnachtsgeld (ab 01.02.2025),
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Zusatzurlaub nach UrlVO LSA,
  • Übernahme von Reisekosten, Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung,
  • Anspruch auf Heilfürsorge für Krankheitskosten,
  • Nach der Ausbildung und nach erfolgreich absolvierter Probezeit von drei Jahren erwartet Dich ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und damit ein sicherer Dienstposten mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A8, 
  • einen vielseitigen Beruf mit zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • die Gelegenheit mit einem frischen Team die neu gebaute ASE gemeinsam in Betrieb zu nehmen.

Welche Tätigkeiten erwarten Dich nach dem Ende Deiner Ausbildung?

Nach erfolgreichem Abschluss Deiner Ausbildung bist du gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen für die Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der in der ASE vorübergehend untergebrachten ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer zuständig und gewährleistest innerhalb der Einrichtung Sicherheit & Ordnung. Dieser spannende und abwechslungsreiche Job erfordert Durchsetzungsvermögen, Flexibilität und Freude an der Arbeit mit Menschen. Trotz Schichtsystem ist eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben.

Was erwartet Dich im Rahmen Deiner Ausbildung?

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und bereitet dich umfassend theoretisch und praktisch auf die Laufbahnprüfung (Abschlussprüfung) vor.

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung findet im Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt statt. Kriminologie, Strafrecht, Verwaltungs- und Vollzugsrecht, Psychologie und Pädagogik sowie Selbstverteidigung, Konfliktbewältigung und Sport sind feste Bestandteile des Unterrichts.

Der praktische Teil der Ausbildung findet in verschiedenen Bereichen der Justizvollzugseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt und bis zur Errichtung der ASE im Land Sachsen-Anhalt gegebenenfalls in Abschiebehaft- oder Ausreisegewahrsamseinrichtungen in anderen Bundesländern statt.

Welche Voraussetzungen solltest Du erfüllen?

  • Du erfüllst die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Beamtenstatusgesetz (Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben; Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes),
  • Du hast zum Tag der Ernennung das 18. Lebensjahr erreicht und bist nicht älter als 37 Jahre,
  • Du verfügst über einen Realschulabschluss. Alternativ verfügst Du über einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, für den Justizvollzug förderliche Berufsausbildung oder kannst einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • Du bist gerichtlich nicht bestraft oder giltst als gerichtlich nicht bestraft, du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und erscheinst nach Deiner Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet,
  • Du besitzt die erforderliche gesundheitliche Eignung für die Laufbahn (Näheres zu den gesundheitlichen Mindestvoraussetzungen und zu den erforderlichen Unterlagen zur Gesundheitsprüfung findest Du unter Justiz Online: Allgemeiner Justizvollzugsdienst),
  • Du hast erfolgreich an unserem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen.

 

Darüber hinaus solltest Du die in der Ausschreibung genannten Eigenschaften mitbringen.

Wie verläuft das Auswahlverfahren für Dich?

Um zur Ausbildung zugelassen werden zu können, durchläufst Du ein zweistufiges Eignungsauswahlverfahren, bestehend aus Eignungstest und Vorstellungsgespräch.

Der Eignungstest umfasst:

  • einen Intelligenzstrukturtest, in dem die Merkfähigkeit, logisches Denken und Sprachverständnis überprüft wird,
  • einen Rechtschreibtest,
  • einen Allgemeinbildungstest,
  • Rollenspiele, in welchen Deine persönlichen Fähigkeiten, wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit getestet werden

und

  • einen Sporttest, welcher folgende Elemente beinhaltet: Liegestütze, Schluss-Dreisprung, "Kasten-Bumerang-Test" und Ausdauer-Hindernislauf.

Bestehst Du den Eignungstest, wirst Du zum Vorstellungsgespräch geladen. Die Begutachtung der gesundheitlichen Eignung wird im Anschluss an das Vorstellungsgespräch veranlasst. 

Hinweise:

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind gemäß § 165 Satz 3 SGB IX zum Auswahlverfahren einzuladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn ihnen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits am Eignungsauswahlverfahren für diese Ausbildung teilgenommen haben und in dessen Ergebnis als ungeeignet abgelehnt wurden, können das Eignungsauswahlverfahren frühestens zwei Jahre nach Bekanntgabe der Ablehnung einmal wiederholen. Eine erneute Bewerbung ist dafür erforderlich.

Wie kannst Du Dich bewerben?

Ist Dein Interesse an der Ausbildung geweckt worden und willst Du Dich mit uns gemeinsam für das Land Sachsen-Anhalt engagieren? Dann bewirb dich ab sofort bis zum 1. März 2026 auf Interamt.de!

AnsprechpartnerInnen

Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren bzw. zum Ablauf der Ausbildung:

Frau Rode      Tel.: 0345 / 514 1326

oder E-Mail an: berufsausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter: 

t3://page?uid=17567

Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)