Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse
Auf der Grundlage einer gemeinsamen Marktordnung der Europäischen Union für wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse eingeführt. Damit sind objektive Maßstäbe für die Beurteilung der Erzeugnisse und Vorgaben für die Sortierung, Aufbereitung und Etikettierung EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Vermarktungsnormen gelten auf allen Handelsstufen für Erzeugnisse, die in frischem Zustand an den Verbraucher abgegeben werden sollen. Sie gelten auch bei der Einfuhr in die EU und der Ausfuhr in Drittstaaten. Ausgenommen von der Einhaltung der Vermarktungsnormen ist Obst und Gemüse, welches für die industrielle Verarbeitung bestimmt ist.
Die Einhaltung der Vermarktungsnormen wird in Sachsen-Anhalt auf allen Handelsstufen wie der Erzeugung, dem Groß- und Einzelhandel sowie der Ausfuhr in Drittstaaten durch die Landkreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage einer Risikoanalyse kontrolliert und Zuwiderhandlungen geahndet. Die durchgeführten Kontrollen werden landesweit einheitlich in einer Händlerdatenbank erfasst.
Das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit im Landesverwaltungsamt bündelt die Kontrollen aus der Händlerdatenbank und meldet die Daten als Jahresmeldung für ein Kontrolljahr an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Daneben übt das Landesverwaltungsamt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt aus.