Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen der Kindertagesbetreuung fungiert das Landesjugendamt als Fachaufsicht- und Widerspruchsbehörde.
Das Landesjugendamt nimmt im Bereich der Kindertageseinrichtungen die folgenden Aufgaben wahr:
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Fachaufsicht über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich des Schutzes von Kindern (§§ 45 ff. SGB VIII, § 20 Abs. 2 KiFöG)
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Beratung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung (§ 85 SGB VIII, KiFöG)
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Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (§§ 8b Abs. 2, 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen für sozialpädagogische Fachkräfte, freie und öffentliche Träger
- Gewährung von Landeszuweisungen zu den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Erhebung, Erfassung, Analyse und Auswertung von Daten zu Zwecken des Berichtswesens gegenüber der Landesregierung und des Landtages für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Allgemeines
- Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
- Kontaktdaten der Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt
- Kinder-Eltern-Zentren in Sachsen-Anhalt
- Statistik Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt)
- Curriculum für Fortbildung zur Praxisanleitung in Kindertagesstätten
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003 in der aktuellen Fassung
- Finanzbeteiligungsverordnung (FinanzBeteiligVO)
- Tagespflegeverordnung (TagesPflVO)
Hinweise und Empfehlungen
- Arbeitshilfe zur Prüfung auf Zulassung im Einzelfall (Einsatz geeigneter pädagogischer Fachkräfte und Hilfskräfte)
- Hinweise zur Berechnung und Beantragung des Erstattungsbetrages - § 13 Abs. 5 KiFöG
- Information zur Änderung der Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII auf Grundlage des KJSG
Anlage: Schema zum Schutzkonzept
- Handreichung zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
- Informationen zum Masernschutzgesetz
- Handlungsempfehlungen für das Baden mit Kindern aus Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
- Handlungsempfehlung zur Gestaltung bedürfnisorientierter Entspannungs-, Ruhe- und Schlafphasen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
- Empfehlungen bei Anwesenheit eines Hundes in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder
- Handlungsempfehlungen zum Umgang mit personellen Engpässen in Kindertageseinrichtungen, Horten und Kindertagespflege
Weitere Arbeitshilfen und Informationen
Infektionsschutzleitfaden für Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen
- Information der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
- Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82)
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
- Informationen der Unfallkasse Hessen "Aufsichtspflicht"
- Informationen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz "Aufsicht und Haftung"
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