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Kindertageseinrichtungen

Im Rahmen der Kindertagesbetreuung fungiert das Landesjugendamt als Fachaufsicht- und Widerspruchsbehörde.

 

Das Landesjugendamt nimmt im Bereich der Kindertageseinrichtungen die folgenden Aufgaben wahr: 

  • Fachaufsicht über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich des Schutzes von Kindern (§§ 45 ff. SGB VIII, § 20 Abs. 2 KiFöG) 

  • Beratung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung (§ 85 SGB VIII, KiFöG)

  • Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (§§ 8b Abs. 2, 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

  • Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen für sozialpädagogische Fachkräfte, freie und öffentliche Träger
  • Gewährung von Landeszuweisungen zu den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Erhebung, Erfassung, Analyse und Auswertung von Daten zu Zwecken des Berichtswesens gegenüber der Landesregierung und des Landtages für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Allgemeines 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Hinweise und Empfehlungen

Weitere Arbeitshilfen und Informationen    

Infektionsschutzleitfaden für Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt 

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen

Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen

 

Sollte ein Eintrag nicht korrekt sein oder es Ergänzungen geben, melden Sie dies bitte per E-Mail.

Kontakt


Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)   


Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter:

Tel:  +49 345 514 1619
Fax: +49 345 514 1719