
Bereich Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen der Kindertagesbetreuung fungiert das Landesjugendamt als Fachaufsicht- und Widerspruchsbehörde.
Das Landesjugendamt nimmt im Bereich der Kindertageseinrichtungen die folgenden Aufgaben wahr:
Fachaufsicht über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich des Schutzes von Kindern (§§ 45 ff. SGB VIII, § 20 Abs. 2 KiFöG)
Beratung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung (§ 85 SGB VIII, KiFöG)
Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (§§ 8b Abs. 2, 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
- Bearbeitung von Eingaben, Petitionen und Beschwerden
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen für sozialpädagogische Fachkräfte, freie und öffentliche Träger
- Gewährung von Landeszuweisungen zu den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Erhebung, Erfassung, Analyse und Auswertung von Daten zu Zwecken des Berichtswesens gegenüber der Landesregierung und des Landtages für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Allgemeines
- Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
- Kontaktdaten der Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt
- Hilfsangebote und Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt
- Kinder-Eltern-Zentren in Sachsen-Anhalt
- Statistik Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt)
- Curriculum für Fortbildung zur Praxisanleitung in Kindertagesstätten
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 5. März 2003 in der aktuellen Fassung
- Finanzbeteiligungsverordnung (FinanzBeteiligVO)
- Tagespflegeverordnung (TagesPflVO)
Hinweise und Empfehlungen
- Arbeitshilfe zur Prüfung auf Zulassung im Einzelfall (Einsatz geeigneter pädagogischer Fachkräfte und Hilfskräfte)
- Hinweise zur Berechnung und Beantragung des Erstattungsbetrages - § 13 Abs. 5 KiFöG
- Information zur Änderung der Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII auf Grundlage des KJSG
Anlage: Schema zum Schutzkonzept
- Handreichung zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
- Informationen zum Masernschutzgesetz
- Handlungsempfehlungen für das Baden mit Kindern aus Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
- Handlungsempfehlung zur Gestaltung bedürfnisorientierter Entspannungs-, Ruhe- und Schlafphasen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Weitere Arbeitshilfen und Informationen
Infektionsschutzleitfaden für Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen
- Information der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
- Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82)
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
- Informationen der Unfallkasse Hessen "Aufsichtspflicht"
- Informationen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz "Aufsicht und Haftung"
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