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Apotheken

Erlaubnis zum Betreiben von Apotheken

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, erteilt die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke.

Für den entsprechenden Antrag auf Erteilung ist das Merkblatt Betriebserlaubnis zu beachten:

Sofern bereits eine Erlaubnis für eine oder mehrere Apotheken besteht, ist bei Gründung oder Übernahme einer Filialapotheke (gemäß § 2 Abs. 4 Apothekengesetz) das Merkblatt Filialapotheke zu berücksichtigen:

Besondere Tätigkeiten von Apotheken wie Versandhandel und Großhandel sind an weitergehende Voraussetzungen geknüpft und erfordern eine gesonderte Erlaubnis.

Betrieb von Apotheken

Der Betrieb von Apotheken erfolgt entsprechend der Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung. Krankenhausapotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Apotheken mit einer Herstellungs- oder Großhandelserlaubnis sowie mit bestimmten Sondertätigkeiten werden vom Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, durch regelmäßige Inspektionen überwacht.

Für die Anzeige von Änderungen im Apothekenbetrieb, welche sowohl nach Apothekengesetz als auch Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben sind, ist das nachfolgende Formular zu benutzen. Es enthält gleichzeitig Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Patrick Schrewe

Geschäftszimmer Tel.: +49 345 514-1286
Fax: +49 345 514-1291

E-Mail

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)