Bauwesen
Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner
Referatsleitung
Herr Hoffmann-Mardorf
+49 391 567-2201
E-Mail
Fliegende Bauten:
Frau Dipl. Ing. Seidel
+49 391 567-2292
E-Mail
Bauleitplanung:
Frau Langner
+49 391 567-2203
E-Mail
obere Bauaufsichtsbehörde:
Frau Winkler
+49 391 567-2687
E-Mail
und
Frau Frenzel
+49 345 514 2334
E-Mail
Martin Hoffmann-Mardorf
Referatsleiter
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-2201
E-Mail
Das Referat Bauwesen übernimmt Aufgaben des allgemeinen Städtebaurechts, des öffentlichen Baurechts und der technischen Bauaufsicht im Land Sachsen-Anhalt. Ebenso ist das Referat Widerspruchsbehörde im Bereich des öffentlichen Bau- und Städtebaurechts.
Der Referatsbereich Bauleitplanung ist als höhere Verwaltungsbehörde die Genehmigungsbehörde für neuaufgestellte Flächennutzungspläne sowie sachliche Teil-Flächennutzungspläne gegenüber den Kommunen. Darüber hinaus erfolgt die Genehmigung der Bauleitpläne kreisfreier Städte. Dies betrifft die Neuaufstellungen, Änderungen und Ergänzungen der Flächennutzungspläne, der sachlichen Teil-Flächennutzungspläne und ggf. der Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bereich Bauleitplanung ist außerdem Widerspruchsbehörde im Falle der Versagung von Bauleitplänen der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landkreise und übt über die Landkreise die Fachaufsicht bezüglich der zu führenden Genehmigungsverfahren für Bauleitpläne der kreisangehörigen Gemeinden aus.
Die obere Bauaufsichtsbehörde übt im Baurecht die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus (§ 57 Abs. 5 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt -BauO LSA), entscheidet über baurechtliche Widersprüche, bearbeitet Beschwerden und Petitionen und berichtet an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Der Fachbereich Technische Bauaufsicht erteilt die erforderlichen Genehmigungen für Fliegende Bauten und stellt Gastspielprüfbücher sowie Befähigungszeugnisse für technische Bühnen- und Studiofachkräfte gemäß Versammlungsstättenverordnung aus. Des Weiteren wird hier die Marktaufsicht für harmonisierte Bauprodukte gemäß Bauproduktenverordnung vollzogen. Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung werden Produktkontrollen bei Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Händler) durchgeführt bzw. es wird auf Anzeigen reagiert (reaktive Marktüberwachung).