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Bauwesen

Das Referat Bauwesen übernimmt Aufgaben des allgemeinen Städtebaurechts, des öffentlichen Bauordnungsrechts und der technischen Bauaufsicht im Land Sachsen-Anhalt. Ebenso ist das Referat Widerspruchsbehörde im Bereich des öffentlichen Bauordnungs- und Städtebaurechts.

Der Referatsbereich Bauleitplanung ist als höhere Verwaltungsbehörde die Genehmigungsbehörde für neuaufgestellte Flächennutzungspläne sowie sachliche Teil-Flächennutzungspläne gegenüber den Kommunen. Darüber hinaus erfolgt die Genehmigung der Bauleitpläne kreisfreier Städte. Dies betrifft die Neuaufstellungen, Änderungen und Ergänzungen der Flächennutzungspläne, der sachlichen Teil-Flächennutzungspläne und ggf. der Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bereich Bauleitplanung ist außerdem Widerspruchsbehörde im Falle der Versagung von Bauleitplänen der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landkreise und übt über die Landkreise die Fachaufsicht bezüglich der zu führenden Genehmigungsverfahren für Bauleitpläne der kreisangehörigen Gemeinden aus.

Der Fachbereich Technische Bauaufsicht erteilt auf Antrag Typengenehmigungen für bauliche Anlagen sowie die erforderlichen Genehmigungen für Fliegende Bauten und stellt Gastspielprüfbücher sowie Befähigungszeugnisse für technische Bühnen- und Studiofachkräfte gemäß Versammlungsstättenverordnung aus. Auf Antrag werden Typengenehmigungen für bauliche Anlagen erteilt sowie die Zulässigkeit baulicher Anlagen geprüft (sog. bauaufsichtliche Zustimmung). Ferner wird hier die Marktaufsicht für harmonisierte Bauprodukte gemäß Bauproduktenverordnung vollzogen. Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung werden Produktkontrollen bei Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Händler) durchgeführt bzw. es wird auf Anzeigen reagiert (reaktive Marktüberwachung).

Die obere Bauaufsichtsbehörde übt im Baurecht die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden aus (§ 57 Abs. 5 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt -BauO LSA), entscheidet über baurechtliche Widersprüche, bearbeitet Beschwerden und Petitionen und berichtet an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr als oberste Bauaufsichtsbehörde.

Aktuelle Erreichbarkeiten und Ansprechpartner

Martin Hoffmann-Mardorf

Referatsleiter

Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-2201
E-Mail

Bauleitplanung:
Frau Langner
+49 391 567-2203
E-Mail

Technische Bauaufsicht/Fliegende Bauten/
Marktüberwachung:

Herr Stage
+49 391 567-2229
E-Mail

obere Bauaufsichtsbehörde:
Frau Winkler
+49 391 567-2687
E-Mail

und

Frau Frenzel
+49 345 514 2334
E-Mail

Ausgewählte Rechtsgrundlagen

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)