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Studium im Ausland (Berufserlaubnisse und Approbationen)

Berufserlaubnisse und Approbationen für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker (Abschluss im Ausland)

Um den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben zu können, bedarf es einer gesonderten Berufsberechtigung - der Approbation oder der Berufserlaubnis.

1. Berufserlaubnis

Im Gegensatz zur Approbation wird eine Berufserlaubnis befristet erteilt und ist beschränkt auf eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt oder in einer konkreten Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen:

Die Berufserlaubnis setzt eine abgeschlossene Ausbildung im Ausland im Sinne des jeweiligen Berufsrechtes sowie die persönliche, gesundheitliche und sprachliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus.

Die Erteilung einer Berufserlaubnis bedarf einer verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt. Aufgrund dessen empfehlen wir, dass Ihnen bereits vor Antragstellung eine Einstellungszusage vorliegt.

Kosten der Erlaubnis

Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erteilung der Berufserlaubnis im Regelfall Gebühren in Höhe von 170,00 EUR erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Berufserlaubnis.

2. Approbation

Die Approbation gewährt die uneingeschränkte Berufsausübung.

Voraussetzungen:
Die Approbation setzt nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland einen gleichwertigen Ausbildungsstand sowie die persönliche, gesundheitliche und sprachliche Eignung für die Ausübung des Berufes voraus. 

Antragsteller, die ihre Ausbildung in einem Staat der EU abgeschlossen haben, weisen automatisch einen gleichwertigen Ausbildungsstand nach.

Kosten der Approbation

Gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Erteilung der Approbation im Regelfall Gebühren in Höhe von 150,00 EUR bis 250,00 EUR erhoben. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

Hinweise

Grundsätzlich setzen Berufserlaubnisse und Approbationen ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache voraus.

Dafür ist ein Fachsprachentest, durchzuführen bei der zuständigen Heilberufekammer, erforderlich. Es können auch Fachsprachentests anderer Einrichtungen als Heilberufekammern akzeptiert werden, sofern Sie geeignet sind, das Vorhandensein der entsprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt für ausländische Antragsteller zum Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse“.

Für die Vorbereitung darauf, aber auch um eine bessere Kommunikation und ein zügiges Antragsverfahren gewährleisten zu können, wird die Absolvierung eines GER-B2 Sprachzertifikates vor Antragstellung empfohlen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine inhaltliche Prüfung Ihres Antrages erst erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig eingereicht wurden. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der inhaltlichen Prüfung gegebenenfalls weitere Unterlagen abgefordert werden können.

In Ihrem Interesse bitte wir Sie von telefonischen und schriftlichen Rückfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, setzen wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.

Terminvereinbarung

Ina Göhring

Tel.: +49 345 514-3268
E-Mail