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Öffentlich empfohlene Impfungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Sachsen-Anhalt


Nach Paragraph 60 Absatz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fällt eine Impfung in den Schutzbereich des IfSG, wenn diese von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Runderlass vom 28.02.2012 - 23-41710 für das Land Sachsen-Anhalt die Schutzimpfungen der jeweils gültigen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut öffentlich empfohlen.
Eine Ausnahme bildet die jährliche Impfung gegen die Influenza, die entgegen den STIKO-Empfehlungen auf alle Altersgruppen erweitert wird.

Öffentlich empfohlen werden auch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe, sofern diese von der STIKO empfohlen werden.

Die aktuellen Impf-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission


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