Förderung der Musik
Zuwendungen werden insbesondere gewährt für folgende Maßnahmen im Bereich der Musik:
- musikalische Projekte, z.B. Konzerte, Werkstätten, Qualifizierungsmaßnahmen
- Projekte zur Förderung des musikalischen Nachwuchses (insbesondere aus Sachsen-Anhalt)
- überregionale bedeutende Festivals
- Künstlerstipendien
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerinnen
Heidrun Fischer
Telefon: +49 345 514-1580
E-Mail
Laura Garbe
Telefon: +49 345 514 -1219
E-Mail