Förderung der Musik
Zuwendungen werden insbesondere gewährt für folgende Maßnahmen im Bereich der Musik:
- musikalische Projekte, z.B. Konzerte, Werkstätten, Qualifizierungsmaßnahmen
- Projekte zur Förderung des musikalischen Nachwuchses (insbesondere aus Sachsen-Anhalt)
- überregionale bedeutende Festivals
- Künstlerstipendien
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag in zweifacher Ausfertigung ist bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Heidrun Fischer
Telefon: +49 345 514-1580
E-Mail