Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Dr. Uwe Thalmann
Referatsleiter
Landesverwaltungsamt
Referat 407
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 514-2600
Fax: +49 345 514-2118
E-Mail
Aufgaben des Referates
Das Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung nimmt im Land Sachsen-Anhalt die Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde wahr.
Schwerpunkte der Arbeit bestehen in der Ausweisung von Naturschutzgebieten, der Erarbeitung von fachlichen Stellungnahmen bei geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft, der Bearbeitung von Fördermittelanträgen (Projektförderung) sowie der Regulierung von Sachschäden (Ausgleichzahlungen), die durch den Bär verursacht werden. Eine Übertragung der Zuständigkeit für Sachschäden durch Wolf oder Luchs erfolgte an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Breiten Raum nimmt die Fach- und Rechtsaufsicht über die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten unteren Naturschutzbehörden ein.
Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind insbesondere die Erarbeitung von Vorschlägen zur geeigneten nationalrechtlichen Schutzform und die rechtliche Sicherung der Gebiete. Die rechtliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt ist vollständig erfolgt. Weitere Informationen zu den Gebieten können der Natura 2000 Webseite entnommen werden (https://www.natura2000-lsa.de/natura-2000/). In diesem Rahmen nimmt die Information der Bürger einen wichtigen Stellenwert ein (Übersicht Informationsmaterial).
Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden naturschutzfachliche Bewertungen von Plänen und Projekten mit Auswirkungen auf Natur und Landschaft vorgenommen sowie Kompensationsmaßnahmen festgelegt und geprüft.
Auch für Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen von artenschutzrechtlichen Verboten ist das Referat der richtige Ansprechpartner.
Die Aufsicht über die Naturparke in sogenannter freier Trägerschaft fällt seit 2011 in die Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde. Die Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsprüfung von Zuschüssen für die Realisierung von Naturparkprojekten in Umsetzung von Pflege- und Entwicklungskonzeptionen und die Unterhaltung von Koordinierungsstellen ist eine weitere Aufgabe des Referates Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz und der Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen über die Arbeit von Naturschutzbehörden finden Sie hier.