Fragen von Auszubildenden
- Welchen Schulabschluss benötige ich für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe?
Du benötigst mindestens einen Hauptschulabschluss. Weitere Voraussetzungen, die du möglichst mitbringen solltest, findest du unter: Auszubildende - Voraussetzungen.
- Wird eine vorherige Tätigkeit als Rettungsschwimmer vorausgesetzt?
Nein. Empfehlenswert wäre es jedoch, wenn du bereits ehrenamtlich als Rettungsschwimmer tätig warst bzw. Erfahrungen mitbringst.
- Was sind die genaueren Inhalte während der Ausbildung?
Genauere Informationen über die Inhalte der Ausbildung findest du innerhalb der Ausbildungsverordnung im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe.
- Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Genauere Informationen findest du dazu unter Auszubildende - Organisatorisches.
- Es gibt Probleme und Diskrepanzen im Ausbildungsbetrieb bzw. in der Berufsschule. Wo finde ich Hilfe?
Bei Problemen und/oder Diskrepanzen während der Ausbildung solltest du das Landesverwaltungsamt oder das Prüfungsamt direkt informieren. Dort wird dir weitergeholfen. Kontaktdaten findest du unter Auszubildende - Zuständigkeiten und Kontakt.
- Ich möchte meinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Wo finde ich Hilfe?
Das Landesverwaltungsamt hilft dir gerne bei deinem Vorhaben. Bitte melde dich persönlich oder telefonisch. Kontaktdaten findest du unter Auszubildende - Zuständigkeiten und Kontakt.
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt/verlängert werden?
Die einzelnen Voraussetzungen findest du im § 8 BBiG. Außerdem kann bei entsprechenden Leistungen gemäß § 45 Absatz 1 BBiG auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.
- Gibt es eine Förderung bei herausragenden Leistungen während der Ausbildung?
Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung der Bundesregierung eröffnet dir die Möglichkeit eines Weiterbildungsstipendiums. Nähere Informationen findest du unter Auszubildende - Begabtenförderung.
- Wie oft kann die Abschlussprüfung wiederholt werden?
Gemäß der Prüfungsordnung kannst du die Prüfung zweimal wiederholen.
Fragen von Ausbildern
- Welche Voraussetzungen sollten die Ausbildenden unbedingt nachweisen?
Der Ausbilder muss persönlich sowie fachlich geeignet sein. Nähere Informationen über die einzelnen Merkmale finden Sie in den §§ 28 ff. BBiG.
- Wie sollte ein Eignungstest ablaufen?
(einheitliches Muster in Bearbeitung)
- Was sollte in den Ausbildungsnachweisen eingetragen werden?
Sie sollten alle Tätigkeiten, Lehrunterweisungen, Trainingswerte sowie Belehrungen des Auszubildenden vermerken. Ein handschriftlicher Nachweis ist möglich, jedoch wird eine computerbasierte Dokumentation empfohlen. Zum Führen des Ausbildungsnachweishefts gibt es ein Merkblatt mit Hinweisen.
- Ich möchte erstmalig in diesem Beruf ausbilden. Was wird benötigt?
Auskunft darüber finden Sie unter Ausbilderinformationen.
- Wer unterstützt den Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung?
Das Landesverwaltungsamt steht Ihnen während der Ausbildung jederzeit bei Fragen und Problemen zur Seite. Finanzielle Unterstützung können Sie vom Land erhalten. Genauere Informationen dazu finden Sie unter Ausbilderinformationen - Zuwendungen.
- Ist eine Ausbildung ausschließlich in einem Freibad bzw. an einem Badesee möglich?
Eine Ausbildung ausschließlich in einem Freibad/Badesee ist nicht möglich. In den Wintermonaten können dort nicht all diejenigen Tätigkeiten ausgeführt werden, die dem Auszubildenden nach Maßgabe des Rahmenplanes vermittelt werden müssten (z. B. Badeaufsicht). Es ist demnach ein Kooperationsvertrag bzw. eine Partnerschaft mit einem nahegelegenen Schwimmbad zu empfehlen.
Fragen zum Berufsbildung- und Prüfungsausschuss und Ausbildungsberater
- Was ist ein Berufsbildungsausschuss/Prüfungsausschuss?
Genauere Informationen darüber finden Sie unter Informationen für den Berufsbildungs- und Prüfungsausschuss.
- Wie kann man Mitglied in einem solchen Ausschuss werden? Wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, sollten Sie sich direkt an das Landesverwaltungsamt wenden und sich dort nach dem entsprechenden Berufsbildungs- oder Prüfungsausschuss erkundigen. Die Berufung erfolgt für einen einheitlichen Zeitraum, der jedoch längstens fünf Jahre beträgt. Nähere Informationen finden Sie unter www.prueferportal.org.
- Welche Entschädigungen gibt es für dieses Ehrenamt?
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in einem dieser Ausschüsse erhalten Sie kein Honorar im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung. Neben der Entschädigung des Zeitaufwandes werden Ihnen Auslagen wie zum Beispiel Fahrtkosten ebenso ersetzt.
- Welche Aufgaben hat ein Ausbildungsberater?
Der Ausbildungsberater ist Ansprechpartner für alle an der Berufsausbildung beteiligten Personen gemäß § 76 BBiG. Für die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe sind ehrenamtliche Berater bestellt worden.
- Mein Arbeitgeber verweigert die Freistellung für meine ehrenamtliche Tätigkeit. Wo finde ich Hilfe?
Ein Ausschussmitglied ist grundsätzlich für die Tätigkeit vom Arbeitgeber gemäß § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Landesverwaltungsamt.
- Bin ich versichert, wenn während der Ausübung des Ehrenamtes ein Unfall passiert?
Grundsätzlich sind Sie während Ihres Ehrenamtes gesetzlich unfallversichert.