Erstattung der Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe
Die Kostenerstattung durch den überörtlichen Jugendhilfeträger in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt.
Zum Ausgleich werden die Kosten zwischen den örtlichen Trägern (Jugendämter) oder durch einen überörtlichen Träger (Land) erstattet.

Herr Fischer
Telefon: +49 345 514-1662
E-Mail
Frau Friedrich
Telefon: +49 345 514-1864
E-Mail
Fax: +49 345 514-1719
Rechtsgrundlagen
Paragraphen 89 fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)