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Erstattung der Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe

Die Kostenerstattung durch den überörtlichen Jugendhilfeträger in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt.

Zum Ausgleich werden die Kosten zwischen den örtlichen Trägern (Jugendämter) oder durch einen überörtlichen Träger (Land) erstattet.

Ansprechpartner*innen:

Frau Vahl (Referentin)

Telefon: +49 345 514-1649
E-Mail

Herr Fischer

Telefon: +49 345 514-1662
E-Mail

Frau Friedrich

Telefon: +49 345 514-1864
E-Mail

Fax: +49 345 514-1719

Frau Ludwig

Telefon: +49 345 514-2071
E-Mail

Frau Krüger

Telefon: +49 345 514-1885
E-Mail

Rechtsgrundlagen


Paragraphen 89 fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)

FAQ´s

Häufig gestellte Fragen an das Team der Kostenerstattung und deren Antworten finden Sie hier.

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Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)