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Erstattung der Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe

Die Kostenerstattung gemäß § 89 ff. SGB VIII durch den überörtlichen Jugendhilfeträger in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt.

Zum Ausgleich werden die Kosten zwischen den örtlichen Trägern (Jugendämter) oder durch einen überörtlichen Träger (Land) erstattet.

FAQ´s

Häufig gestellte Fragen an das Team der Kostenerstattung und deren Antworten finden Sie hier.

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Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referentin: Frau Lück

Tel.: 0345 514-1388
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Herr Fischer
Tel.: 0345 514-1662
E-Mail

Funktionspostfach
Fax: 0345 514-1719
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