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Erstattung der Jugendhilfekosten an örtliche Träger der Jugendhilfe

Die Kostenerstattung durch den überörtlichen Jugendhilfeträger in Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt.

Zum Ausgleich werden die Kosten zwischen den örtlichen Trägern (Jugendämter) oder durch einen überörtlichen Träger (Land) erstattet.

Ansprechpersonen

Referent:in: N.N.

Vertretung: Frau Lück

Telefon: +49 345 514-1388
E-Mail

Herr Fischer

Telefon: +49 345 514-1662
E-Mail

Frau Friedrich

Telefon: +49 345 514-1864
E-Mail

Fax: +49 345 514-1719

Frau Ludwig

Telefon: +49 345 514-2071
E-Mail

Frau Krüger

Telefon: +49 345 514-1885
E-Mail

Rechtsgrundlagen


Paragraphen 89 fortfolgende Sozialgesetzbuch Acht (Kinder- und Jugendhilfe)

FAQ´s

Häufig gestellte Fragen an das Team der Kostenerstattung und deren Antworten finden Sie hier.

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)