Arbeits- und Aufenthaltsstipendien für Künstler in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur
Zuwendungen werden gewährt für
- durch das Land Sachsen-Anhalt ausgeschriebene Aufenthaltsstipendien (bitte jeweils aktuelle Ausschreibungen beachten)
- freie Stipendien vorwiegend für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler
Antragstellung
1. Arbeitsstipendien
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.
2. Aufenthaltsstipendien
Die Stipendien für 2027 werden durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ausgeschrieben und bearbeitet:
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung

