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Arbeits- und Aufenthaltsstipendien für Künstler in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur

Zuwendungen werden gewährt für

  • durch das Land Sachsen-Anhalt ausgeschriebene Aufenthaltsstipendien (bitte jeweils aktuelle Ausschreibungen beachten)
  • freie Stipendien vorwiegend für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler

Antragstellung

1. Arbeitsstipendien

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.

Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.

2. Aufenthaltsstipendien

Die Stipendien für 2027 werden durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ausgeschrieben und bearbeitet:

Ausschreibungen & Wettbewerbe - Kultur in Sachsen-Anhalt

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

oder über das:

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo): 
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt