Arbeitsstipendien für Künstler in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur
Zuwendungen werden gewährt für
- durch das Land Sachsen-Anhalt ausgeschriebene Aufenthaltsstipendien (bitte jeweils aktuelle Ausschreibungen beachten)
- freie Stipendien vorwiegend für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Beschreibung des Arbeitsvorhabens
- künstlerische Vita und Arbeitsproben aus dem bisherigen Schaffen des/der betreffenden Künstlers/Künstlerin
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (Hinweise zur Einreichung des Antrages siehe Antragsformular Seite 8)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Ansprechpartnerinnen
Zuständigkeitsbereich |
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Bereich Bildende Kunst | Steffi Khazhueva |
Bereich Musik | Heidrun Fischer |
Bereich Literatur | Steffi Khazhueva |