Arbeitsstipendien für Künstler in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur
Zuwendungen werden gewährt für
- durch das Land Sachsen-Anhalt ausgeschriebene Aufenthaltsstipendien (bitte jeweils aktuelle Ausschreibungen beachten)
- freie Stipendien vorwiegend für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.
Die Aufenthaltsstipendien verbleiben im Förderjahr 2026 beim Landesverwaltungsamt. Dazu erfolgen öffentliche Ausschreibungen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Ansprechpartnerinnen
Zuständigkeitsbereich (Aufenthaltsstipendien) |
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Bereich Bildende Kunst | Steffi Khazhueva |
Bereich Musik | Heidrun Fischer |
Bereich Literatur | Steffi Khazhueva |