Das Landesverwaltungsamt als Ausbildungsstelle
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) ist Ausbildungsstelle im dritten (Pflichtstation) und fünften Ausbildungsabschnitt (Wahlstation) des juristischen Vorbereitungsdienstes im Land Sachsen-Anhalt (vgl. §§ 37, 38 der Ausbildungs- und Prüfungs-Verordnung für Juristen).
Als Ausbildungsstelle bietet das LVwA vor allem an seinem Hauptsitz in Halle (Saale) sowie (eingeschränkt) auch an seinen Nebenstellen in Magdeburg und Dessau-Roßlau interessante und vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
Die Zuweisung zur Ausbildung erfolgt sowohl in der Pflichtstation als auch in der Wahlstation durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg.
Der Wunsch nach Zuweisung zur Ausbildung an das LVwA ist daher in beiden Fällen dem OLG Naumburg mitzuteilen.
Pflichtstation (3. Ausbildungsabschnitt)
Besteht der Wunsch nach einem konkreten Ausbildungsreferat, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Ausbildungsabschnitts mit den unten genannten Ansprechpartnerinnen im Referat Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung in Verbindung zu setzen und den beabsichtigten Einsatzzeitraum sowie Ihre (ggf. mehrere) Einsatzwünsche zu benennen.
Sofern Sie dem LVwA zugewiesen werden, bemühen wir uns darum, Ihren Einsatzwünschen möglichst zu entsprechen.
Wahlstation (5. Ausbildungsabschnitt)
Hinsichtlich der Möglichkeit einer Wahlstation beim LVwA ist es hingegen zwingend erforderlich, sich rechtzeitig vor Beginn des Ausbildungsabschnitts mit dem LVwA, Referat Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, in Verbindung zu setzen und den beabsichtigten Einsatzzeitraum sowie einen oder mehrere Einsatzwünsche zu benennen. Sofern ein Einsatz möglich ist, stellt das Referat 105 eine entsprechende Einverständniserklärung zur fristgerechten, d.h. spätestens drei Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts beim OLG Naumburg einzureichenden Anzeige aus.