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Förderung der Kinder- und Jugendkultur

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, zum Beispiel für

  • Projekte im Rahmen der kulturellen Jugendbildung,
  • Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Vereinen, vor allem Programm "Kultur in Schule und Verein", Kooperation Schule-Bibliotheken, Kooperation Schule-Musikschulen, Kooperation Schule-freie Theater,
  • innovative und Modellprojekte

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung 

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Ansprechpartnerin

Helen Tantz

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)