Förderung der Kinder- und Jugendkultur
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, zum Beispiel für
- Projekte im Rahmen der kulturellen Jugendbildung,
- Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Vereinen, vor allem Programm "Kultur in Schule und Verein", Kooperation Schule-Bibliotheken, Kooperation Schule-Musikschulen, Kooperation Schule-freie Theater,
- innovative und Modellprojekte
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Helen Tantz
Telefon: +49 345 5141592
E-Mail