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Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben

Das Land Sachsen-Anhalt fördert wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen wird gefördert, um die Beiträge und Gebühren dafür herabzusetzen.

Gefördert werden:

  1. Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
  2. Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
  3. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung
  4. Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresilienz und Anpassung an den Klimawandel von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung
  5. Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung
  6. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für die Vorhabensarten nach den Nummern 1. - 5.

Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die Anträge müssen den Vorgaben der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) entsprechen.

Einzureichende Unterlagen bei Antragstellung:

Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben/ jeden Bauabschnitt

der Abwasserbeseitigung die Anlagen

  • Zuwendungsantrag RZWas 2016
  • Abwasseranlagen RZWas 2016
  • Anlage 8 der REWas 1992

und

der Trinkwasserversorgung die Anlagen

  • Zuwendungsantrag RZWas 2016
  • Anlage 4 der REWas 1992

jeweils zweifach eingereicht werden.

Die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare hier.


Weiterhin ist mindestens ein Entwurf gemäß Ziffer 1.2.3. REWas 1992 einschließlich Erläuterungsbericht (zweifach) zwingend mit einzureichen. Der Entwurf fasst, aufbauend auf der Grundlagenermittlung und Vorplanung, die Ergebnisse der Entwurfsplanung und regelmäßig auch die der Genehmigungsplanung zusammen und stellt sie dar. Dieser Entwurf sollte dem Landesverwaltungsamt möglichst frühzeitig zur baufachlichen Prüfung vorgelegt werden. Ein baufachlich geprüfter Entwurf nach REWas 1992 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Förderung oder die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für Maßnahmen nach Ziff. 2.1, 2.2, 2.3.1 a) und 2.4 a) und c) RZWas 2016.

Weitere Informationen zu Inhalten und Umfang der einzureichenden Unterlagen können Sie der o. g. RZWas 2016 sowie dem jährlichen Hinweisschreiben zur Vergabe von Fördermitteln des Referates Abwasser entnehmen.

NEU: Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresilienz und Anpassung an den Klimawandel von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung (Wasserresilienz von Trinkwasseranlagen)

Gemäß Ziffer 2.4 der sich in Änderung befindlichen RZWas 2016 können Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresilienz und Anpassung an den Klimawandel von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung gefördert werden.

Mit der Neuausrichtung können dringend notwendige Investitionen im Land Sachsen-Anhalt in den Bau neuer Wasserwerke sowie den Bau von Verbundleitungen für eine resiliente Wasserversorgung gefördert werden. Die investiven Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresilienz des Trinkwasserversorgungssystems leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz. Sie bieten darüber hinaus auch eine bessere Krisenvorsorge.

Gefördert werden

  • bauliche Maßnahmen zur Neu- und Wiedererschließung von Wasserwerken (bauliche Maß-nahmen umfassen auch die Erweiterung von Wasserwerkskapazitäten),
  • Planungsleistungen für Infrastrukturprojekte der Wasserversorgung (Planungsleistungen umfassen u. a. Machbarkeitsstudien, Gutachten, genehmigungsfähige Planunterlagen ein-schließlich UVP) und
  • der Bau von redundanten Leitungen und Trinkwasserverbundleitungen, Pumpstationen und/ oder Hochbehältern.

Im Rahmen dieser Maßnahmen sind auch Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen zuwendungsfähig.

Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel in Höhe von 83.100.000 Euro für die Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresilienz und Anpassung an den Klimawandel von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2026 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch

                    spätestens bis zum 26.06.2026 elektronisch über den efDialog einreichen.

Hinweise hierzu finden Sie unter Punkt I.6.9 des Antragsaufrufs. Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie hier.

Formulare zum Download:

Alle für Sie relevanten Hinweise und  Unterlagen finden Sie darüber hinaus auf der entsprechenden Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner

Raik Müller
Telefon: +49 345 514-2891
E-Mail

Ilona Bussenius
Telefon: +49 345 514-2875
E-Mail

 

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Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

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Ernst-Kamieth-Straße 2
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