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Veröffentlichung der Zeitpläne und Arbeitsprogramme und der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Weser und die zu treffenden Anhörungsmaßnahmen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Inkrafttreten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie am 20.12.2000 wurde der Grundstein für eine Neuordnung des Gewässerschutzes in Europa gelegt. Die Gewässer Europas werden innerhalb eines EU-weit einheitlichen Rahmens geschützt mit dem Ziel, ihren guten Zustand zu erreichen.

Dazu wurden Flussgebiete eingerichtet. Sachsen-Anhalt hat Anteile an den Flussgebieten der Elbe und der Weser.

Ein zentrales Instrument zur Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind die Bewirtschaftungspläne.

Für die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne werden Zeitpläne und Arbeitsprogramme aufgestellt. Aus Ihnen geht hervor, wann welcher Arbeitsschritt abgeschlossen werden soll und welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen.

Eine weitere Grundlage für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne sind die in den Flussgebieten festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung. Sie bilden die maßgeblichen Belastungen ab, die in den Flussgebieten durch den Menschen verursacht wurden bzw. werden.

Wir laden Sie ein, einen aktiven Beitrag zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne zu leisten, indem Sie uns Ihre Ansicht zu den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen und den festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Flussgebiete Elbe und Weser mitteilen.

Ihre Stellungnahmen richten Sie bitte in schriftlicher Form an das Landesverwaltungsamt, Referat Wasser, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle oder per E-Mail an

wrrl-anhoerung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Die Stellungnahmen müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Vor- und Nachname sowie Adresse bei natürlichen Personen,
  2. Name und Adresse des Verbandes oder der Institution,
  3. Bezeichnung der Handelsfirma oder Name und Sitz bei juristischen Personen,
  4. Titel des Bewirtschaftungsplanes, zu dessen Zeitplan und Arbeitsprogramm bzw. zu dessen wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung Stellung genommen wird.

Ihre Meinung, Anregungen und Hinweise sind uns wichtig, wirken Sie mit!

Hinweis: Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 22.06.2025.

Die Anhörungsdokumente finden Sie hier:

Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Flussgebietsgemeinschaft Weser

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