Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (umA) gemäß § 42a ff. SGB VIII
Am 01.11.2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BGBl. Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42 vom 30.10.2015) in Kraft.
Im Referat Familie und Frauen wurde die zuständige Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (umA) eingerichtet.
Aufgaben der Landesstelle umA
Die Landesstelle nimmt gemäß § 42a ff. SGB VIII die folgenden Aufgaben wahr:
- Entscheidung über die Zuweisung (landesinterne und vom Bund) von umA an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Bearbeitung von Ausschlüssen von der Verteilung
- Koordination und Steuerung der werktäglichen Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an das Bundesverwaltungsamt zur Anzahl der umA in Sachsen-Anhalt
- Überwachung und Steuerung der Beachtung der Verteilquoten auf Bundes- und Landesebene
- Koordination des Austausches der erforderlichen personenbezogenen Daten der umA zwischen den Landesstellen und den abgebenden und aufnehmenden Jugendämtern
- Ansprechperson bei Fragen und Problemen des Verteilverfahrens
Formulare
Formular zur Anzeige einer vorläufigen Inobhutnahme von umA gemäß § 42a SGB VIII
Ablaufschema der Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen bundesweit
Ablaufschema der Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen landesintern