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Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (umA) gemäß § 42a ff. SGB VIII

Am 01.11.2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (BGBl. Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42 vom 30.10.2015) in Kraft.
Im Referat Familie und Frauen wurde die zuständige Landesstelle für die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen (umA) eingerichtet.

Aufgaben der Landesstelle umA

Die Landesstelle nimmt gemäß § 42a ff. SGB VIII die folgenden Aufgaben wahr:

  • Entscheidung über die Zuweisung (landesinterne und vom Bund) von umA an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Bearbeitung von Ausschlüssen von der Verteilung
  • Koordination und Steuerung der werktäglichen Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an das Bundesverwaltungsamt zur Anzahl der umA in Sachsen-Anhalt
  • Überwachung und Steuerung der Beachtung der Verteilquoten auf Bundes- und Landesebene
  • Koordination des Austausches der erforderlichen personenbezogenen Daten der umA zwischen den Landesstellen und den abgebenden und aufnehmenden Jugendämtern
  • Ansprechperson bei Fragen und Problemen des Verteilverfahrens

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Landesjugendamt               
Ernst-Kamieth-Straße 2          
06112 Halle (Saale)

Referentin: Frau Lück

Tel.: 0345 514-1388
E-Mail

Herr Fischer
Tel.: 0345 514-1662
E-Mail

Funktionspostfach
Fax: 0345 514-1719
E-Mail