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Geldwäsche & Glücksspiel

Der Referatsteil ist die zuständige Stelle für alle Anliegen zu den Themen Geldwäsche und Glücksspiel im Land Sachsen-Anhalt. 

Geldwäsche

Das Landesverwaltungsamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 50 Nr. 9 Geldwäschegesetz (GwG)

Glücksspiel
Das Landesverwaltungsamt ist die Erlaubnisbehörde für Lottoannahmestellen, Lotterien, Ausspielungen und Wettvermittlungsstellen für Sportwetten nach dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) sowie für Totalisatoren und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RWLG).

Die Aufgaben im Überblick

Geldwäsche

  • Aufsichtsbehörde im Sinne des Geldwäschegesetzes

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Glücksspiel

  • Förderung einer besseren Glücksspielsuchtprävention und -beratung
  • Rennwetten, Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten
  • Sperrzeitregelungen für Spielhallen
  • Sammlungen,- Lotterien und Glücksspiel

»mehr zum Thema Glücksspiel

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport (201)
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg

Funktionspostfach Geldwäsche

geldwaeschepraevention(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

per E-Mail 

Funktionspostfach Glücksspiel

gluecksspielaufsicht(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

per E-Mail