Geldwäsche & Glücksspiel
Der Referatsteil ist die zuständige Stelle für alle Anliegen zu den Themen Geldwäsche und Glücksspiel im Land Sachsen-Anhalt.
Das Landesverwaltungsamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 50 Nr. 9 Geldwäschegesetz (GwG)
Glücksspiel
Das Landesverwaltungsamt ist die Erlaubnisbehörde für Lottoannahmestellen, Lotterien, Ausspielungen und Wettvermittlungsstellen für Sportwetten nach dem Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) sowie für Totalisatoren und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RWLG).
Die Aufgaben im Überblick
Geldwäsche
- Aufsichtsbehörde im Sinne des Geldwäschegesetzes
Glücksspiel
- Förderung einer besseren Glücksspielsuchtprävention und -beratung
- Rennwetten, Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten
- Sperrzeitregelungen für Spielhallen
- Sammlungen,- Lotterien und Glücksspiel