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Wirtschaft

Stefan Thomas

Referatsleiter

 

Sie erreichen das Referat postalisch:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

oder

Telefon: +49 345 514-1544
E-Mail: stefan.thomas(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Ausschreibung eines Kehrbezirks der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Folgende Kehrbezirke werden ausgeschrieben:

Bitte beachten Sie für das Bewerbungsverfahren auch die u. a. Anlagen.

Landkreis Anhalt-Bitterfeld Nr. 20

Bewerbungsfrist: 16. Mai 2024

Anlagen für das Bewerbungsverfahren:

Anlagen für das Bewerbungsverfahren:

Öffentliche Bekanntmachungen über die Bestellungen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für nachfolgend aufgeführten Kehrbezirke gemäß § 10 Abs. 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Altmarkkreis Salzwedel Nr. 07

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 05.03.2024 für den Kehrbezirk Altmarkkreis Salzwedel Nr. 07 Herr Christian Plettner zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst Ortsteile der Städte Salzwedel und Kalbe (Milde) sowie Gemeinden und Ortsteile der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf und ist überwiegend ländlich strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Altmarkkreis Salzwedel Nr. 06

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 05.03.2024 für den Kehrbezirk Altmarkkreis Salzwedel Nr. 06 Herr Pierre Niebel zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Kalbe (Milde), Ortsteile der Stadt Kalbe (Milde), Gemeinden und Ortsteile der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sowie Ortsteile der Stadt Klötze und ist überwiegend ländlich strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Mansfeld-Südharz Nr. 13

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 05.03.2024 für den Kehrbezirk Mansfeld-Südharz Nr. 13 Herr Matthias Zuleger zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Eisleben, sowie Ortsteile Des Seegebietes Mansfelder Land und ist überwiegend kleinstädtisch und ländlich  strukturiert.  

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Stadt Halle Nr. 16

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 26.02.2024 für den Kehrbezirk Stadt Halle Nr. 16 Herr Florian Kaufmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Halle/Saale und ist städtisch strukturiert.  

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Landkreis Jerichower Land Nr. 02

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 08.02.2024 für den Kehrbezirk Jerichower Land Nr. 02 Herr Norbert Krüger zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst die Stadt Genthin, Ortsteile der Stadt Genthin sowie Ortsteile der Stadt Jerichow und ist kleinstädtisch bis ländlich strukturiert.  

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.03.2024 bis zum 31.01.2031 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Stadt Halle Nr. 20

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 24.11.2023 für den Kehrbezirk Stadt Halle Nr. 20 Herr Jens-Peter Fincke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Halle/Saale und ist überwiegend städtisch strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Landkreis Jerichower Land Nr. 08

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 01.12.2023 für den Kehrbezirk Landkreis Jerichower Land Nr. 08 Herr Andreas Pomplun zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Bezirk umfasst den Ortsteil Gerwisch der Gemeinde Biederitz, den Ortsteil Wörmlitz der Gemeinde Möckern, die Gemeinde Möser mit einzelnen Ortsteilen sowie Straßenzüge der Stadt Burg und ist überwiegend ländlich strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Landkreis Stendal Nr. 05

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 28.11.2023 für den Kehrbezirk Landkreis Stendal Nr. 05 Herr Bastian Reschke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Bezirk umfasst Ortsteile der Stadt Bismark (Altmark) und der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck sowie Straßenzüge der Stadt Stendal und ist überwiegend ländlich strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Landkreis Stendal Nr. 08

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 29.11.2023 für den Kehrbezirk Landkreis Stendal Nr. 08 Herr Ronny Knothe zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Bezirk umfasst Ortsteile und Straßenzüge der Stadt Tangerhütte, die Gemeinden Angern und Burgstall mit ihren Ortsteilen sowie einzelne Straßenzüge der Stadt Stendal und ist überwiegend ländlich strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

 

Landkreis Stendal Nr. 09

Durch das Landesverwaltungsamt wurde mit Bestellungsbescheid vom 29.11.2023 für den Kehrbezirk Landkreis Stendal Nr. 09 Herr Roland Wegner zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) bestellt.

Der Bezirk umfasst die Stadt Tangermünde, Ortsteile der Stadt Tangermünde, Ortsteile der Stadt Tangerhütte, sowie einzelne Straßenzüge und Ortsteile der Stadt Stendal und ist überwiegend kleinstädtisch strukturiert.

Die Bestellung erfolgt befristet auf sieben Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).

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