6. Schranke
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Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 wurden von den Behörden, Umweltverbänden und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland viele Anstrengungen unternommen, den Zustand der verunreinigten Gewässer wieder zu verbessern.
Doch Flüsse machen nicht an Ländergrenzen Halt. Deshalb haben alle Staaten der Europäischen Union im Jahr 2000 die „Wasserrahmenrichtlinie“ beschlossen. Sie tragen fortan eine Verantwortung für die Erreichung eines gemeinsamen Zieles: Zusammen für die Gewässer zu sorgen und ihnen wieder eine Qualität zu geben, die man als gut bezeichnen kann, gemessen an einheitlichen Maßstäben.
Dazu sind viele kleine Schritte notwendig: Zunächst werden alle Gewässer analysiert, also Proben genommen und im Labor untersucht. Es wird überprüft, wie verschmutzt sie sind und ob alle Tier- und Pflanzenarten, die es eigentlich geben müsste, auch wirklich vorhanden sind. Dann werden Programme aufgestellt, in denen steht, was alles getan werden muss, um die Gewässer wieder so werden zu lassen, wie sie einmal waren.
Und dann geht es daran, die Maßnahmen, die in den Plänen stehen, auch Wirklichkeit werden zu lassen.
Dazu werden z. B. Flüsse und Seen von ihrem Schlamm befreit oder Kläranlagen gebaut, um unsere Abwässer zu behandeln. Inzwischen haben sich zahlreiche Gewässer in Europa wieder erholt, aber bis die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie vollständig erreicht sind, brauchen wir noch viele Jahre.
Zähle alle roten Streifen auf den Schrankenbäumen! | Lösungsbuchstabe 5 |
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8 | B |
10 | S |
12 | T |