Landesjugendhilfeausschuss
Das Landesjugendamt besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) und der Verwaltung des Landesjugendamtes (zweigliedrige Verwaltung). Grundlage für das Handeln sind das Sozialgesetzbuch VIII, das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum KJHG (KJHG-LSA) und die Satzung für das Landesjugendamt.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe. Er gibt Empfehlungen und bietet Beratung für die Tätigkeit der Jugendämter an, insbesondere für die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie für die Förderung und öffentliche Anerkennung dieser Träger.
Über die Verwendung der vom Land bereitgestellten Mittel beschließt der Landesjugendhilfeausschuss im Rahmen der von der obersten Landesjugendbehörde erlassenen Satzung.
Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses arbeiten ehrenamtlich. Sie sind an Weisungen und Aufträge der vorschlagsberechtigten oder entsendenden Stellen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Landesjugendhilfeausschuss nicht gebunden. Sie üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit geleiteten Überzeugung aus (§ 9 KJHG-LSA).
Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung gegeben.
Vorsitz
Pascal Begrich
Tel: +49 391 620 773
E-Mail
Stellvertretender Vorsitz
Inga Wichmann
Tel.: +49 391 5346 445
E-Mail
Aufgaben der Geschäftsstelle
- Organisatorische Begleitung des Landesjugendhilfeausschusses und seiner Unterausschüsse
- Erarbeitung von Beschlussempfehlungen für die Ausschüsse