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Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt (Eisenbahninfrastrukturrichtlinien - EIRili) (RdErl. des MID vom 4. April 2022 - 33-30254, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 15/2022 vom 25.04.2022)

Was wird gefördert?

  • Der Neubau, der Ausbau, die Reaktivierung und der Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen gemäß Anlage der Richtlinie
  • Der Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderliche sind gemäß Anlage der Richtlinie
  • Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 9 der §§ 43 und 46 HOAI
  • Die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes, soweit die dort geförderten Maßnahmen nach der hier veröffentlichten Richtlinie förderfähig sind
  • Nichtförderfähig sind der Erwerb oder die Unterhaltung von Schienen- und Rangierfahrzeugen, die Finanzierung von Anschlussweichen und der Bau von Oberleitungen zur Elektrifizierung der Gleisanlagen

Rechtsgrundlage:

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen nach den Maßgaben der oben benannten Richtlinie.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn

  • das Projekt unmittelbar der Verbesserung der Sicherheit, Abwicklung, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Schienengüterverkehrs dient, konkrete und nachhaltige Verlagerungseffekte von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zur Folge haben bzw. die weitere Gewährleistung des Schienengüterverkehrs zumindest mittelfristig gesichert wird,
  • diese nicht zur Quersubventionierung oder mittelbaren Subventionierung anderer Wirtschaftstätigkeiten einschließlich des Betriebes der Infrastruktur genutzt werden,
  • sich der Gleisanschluss bzw. die Gleisanlage im Eigentum des Zuwendungsempfängers befindet (alternativ kann die Schienenanlage langfristig (mindestens 10 Jahren) gepachtet sein),
  • die Gesamtfinanzierung des Projektes gewährleistet ist, wobei andere öffentliche Finanzierungshilfen im selben Projekt nicht zulässig sind (mit Ausnahme der Kofinanzierung der Anschlussförderrichtlinie des Bundes).

Termin der Antragstellung

Anträge sind bis einschließlich 28.02 oder 31.08. eines Jahres einzureichen.

Im Fall der Mittelausschöpfung erfolgt eine Prioritätensetzung. Dabei wird unter anderem das Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln pro verlagerter oder gehaltener Gütertonnen vorrangig berücksichtigt.

Fördersatz

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen gemäß Anlage der Richtlinie (einschließlich bis zu 10 % der Planungskosten)
  • bis zu 30 % für den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind gemäß Anlage der Richtlinie, (einschließlich 10 % der Planungskosten)
  • Hinsichtlich der Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussrichtlinie des Bundes das die Gesamtförderung von Bund und Land insgesamt höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Grundsätzlich soll der zu gewährende Zuschuss mindestens 15.000,00 EUR, höchstens jedoch 300.000,00 EUR betragen.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger sind Unternehmen in privater Rechtsform.

Erforderliche Unterlagen:

Das Antragsformular finden Sie im Download-Bereich.

Der Antrag ist schriftlich im Landesverwaltungsamt, Referat 307 (Verkehrswesen), Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Stahl

Tel.: +49 345 514-1372  

E-Mail

 

Frau Gutzeit
Tel.: +49 345 514-1149
E-Mail

Formulare zum Download:

Antragsverfahren:

Weitere Vordrucke:

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

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oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)