Großraum- und Schwerverkehr
Genehmigungspflichtige Transporte sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Zuständigkeit regelt sich nach § 47 der Straßenverkehrsverordnung.
Zuständig für das Land Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.
Verfahrensmanagement "VEMAGS"
Für die Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten wurde Anfang Dezember 2007 bundesweit das Verfahrensmanagement "VEMAGS" eingeführt.
Weitere Informationen, insbesondere Präsentationsmaterial zum Download, finden Sie hier.
Antragsformular
Antrag und Bescheid- für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewicht.
Download des Formulars als PDF Dokument
Download der Haftungserklärung als PDF
Hinweise zum Antrag
Blatt 1
Antragsteller / Adressat:
Die Spalte "zur Verfügung" ist nur auszufüllen, wenn Antragsteller und Transporteur nicht identisch sind. In diesem Fall ist die Transportfirma zu benennen. Die Nennung des verantwortlichen Disponenten muss generell erfolgen.
Ansprechpartner
Zuständigkeitsbereich:
Nachfragen, weil der Antrag in einem anderen Bundesland gestellt wurde und zur Anhörung zwecks Zustimmung in Sachsen-Anhalt bearbeitet wird (Paragrafen 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nummer 2 und 5 Straßenverkehrsverordnung)
zentrale Einwahl:
Telefon: +49 345 514 1820
Zuständigkeitsbereich:
Nachfragen zu Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach den Paragrafen 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nummer 2 und 5 Straßenverkehrsordnung, die in Sachsen-Anhalt beantragt wurden
zentrale Einwahl:
Telefon: +49 345 514 1750
Kontakt
Vollständig ausgefüllte Antragsformulare sind über das Verfahrensmanagement VEMAGS zu stellen, können aber im Einzelfall auch per FAX eingereicht werden:
per Fax:
+49 345 514-2038
+49 345 514-1829
per Post:
Landesverwaltungsamt
Referat Verkehrswesen
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)