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Kommunale Öffentliche Bibliotheken

Allgemeine, inhaltliche Informationen

Zuwendungen werden gewährt für folgende Maßnahmen: 

  • Projekte, die der Entwicklung effektiver Strukturen der bibliotheksmäßigen Versorgung dienen, insbesondere unter Beachtung einer regionalen oder spartenübergreifenden Vernetzung,
  • Projekte, die der Umsetzung kultureller Bildungsangebote in Bibliotheken, insbesondere für Kinder und Jugendliche dienen,
  • Projekte, die die Einführung landesweiter innovativer Bibliotheksangebote ermöglichen,
  • Projekte, die auf den Erhalt von Kulturgut (Digitalisierungs- und Bestandserhaltungsprojekte) orientieren,
  • Kauf von Medieneinheiten (Schwerpunkt die Bibliotheken der Oberzentren und Bibliotheken mit überörtlicher Funktion.

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung 

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend Formular

Der Antrag ist bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)