Kommunale Öffentliche Bibliotheken
Allgemeine, inhaltliche Informationen
Zuwendungen werden gewährt für folgende Maßnahmen:
- Projekte, die der Entwicklung effektiver Strukturen der bibliotheksmäßigen Versorgung dienen, insbesondere unter Beachtung einer regionalen oder spartenübergreifenden Vernetzung,
- Projekte, die der Umsetzung kultureller Bildungsangebote in Bibliotheken, insbesondere für Kinder und Jugendliche dienen,
- Projekte, die die Einführung landesweiter innovativer Bibliotheksangebote ermöglichen,
- Projekte, die auf den Erhalt von Kulturgut (Digitalisierungs- und Bestandserhaltungsprojekte) orientieren,
- Kauf von Medieneinheiten (Schwerpunkt die Bibliotheken der Oberzentren und Bibliotheken mit überörtlicher Funktion).
Antragstellung
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist seit dem 1. Juli 2025 zentrale Anlaufstelle für Förderverfahren im Kulturbereich. Damit ist für Förderanträge nach der Kulturförderrichtlinie ab dem Förderjahr 2026 mit Antragsfrist 1. Oktober 2025 die IB neue, zuständige Bewilligungsbehörde.
Zum konkreten Antragsverfahren informiert die IB unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/kultur-foerdern/kulturfoerderung. Hier sind auch die Ansprechpersonen genannt und es finden sich zeitnah die Formulare für die Antragstellung.