Kommunale Öffentliche Bibliotheken
Allgemeine, inhaltliche Informationen
Zuwendungen werden gewährt für folgende Maßnahmen:
- Projekte, die der Entwicklung effektiver Strukturen der bibliotheksmäßigen Versorgung dienen, insbesondere unter Beachtung einer regionalen oder spartenübergreifenden Vernetzung,
- Projekte, die der Umsetzung kultureller Bildungsangebote in Bibliotheken, insbesondere für Kinder und Jugendliche dienen,
- Projekte, die die Einführung landesweiter innovativer Bibliotheksangebote ermöglichen,
- Projekte, die auf den Erhalt von Kulturgut (Digitalisierungs- und Bestandserhaltungsprojekte) orientieren,
- Kauf von Medieneinheiten (Schwerpunkt die Bibliotheken der Oberzentren und Bibliotheken mit überörtlicher Funktion).
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular S.8: Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.