Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK)
Warum ein IGEK
Ziel dieser Förderrichtlinie, ist die strategisch-planerische Grundlage für die ländliche Entwicklung zu schaffen, dabei sollen die Gemeinden in eigener Verantwortung ihre Stärken und Schwächen kennen lernen, Ziele formulieren und daraus Entwicklungsstrategien entwickeln.
Förderschwerpunkte
- Erstellung eines Konzeptes mit folgenden Inhalten und Schwerpunkten:
a) demografische Entwicklung in der Gemeinde,
b) Gemeinde und Bürgerschaft, Ehrenamt, Vereinskultur,
c) Wirtschaftsförderung und Stärkung der Wirtschaftskraft,
d) allgemeine Daseinsvorsorge und Basisdienstleistungen,
e) bedarfsgerechte Infrastruktur,
f) Bildung, Erziehung, Familie, Senioren,
g) Freizeiteinrichtungen,
h) bauliche Entwicklung
i) Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, erneuerbare Energien.
- Die Entwicklung eines vorhandenen Konzeptes (nicht älter als 4 Jahre) zu einem IGEK ist ebenso zuwendungsfähig.
Wer wird gefördert
- Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden
- Von der Förderung ausgenommen sind Gemeinden/ Städte die als Programmstädte Stadtumbau in der Anlage 13 der Städtebauförderungsrichtlinie aufgeführt sind.
Förderhöhe
- Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 75 v.H. der Ausgaben
- max. bis zu 50.000 €
Weitere Informationen können Sie direkt der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinie IGEK-RIGEK) entnehmen und aus dem erarbeiteten Leitfaden für Kommunen.
Informationen zu den bereits durchgeführten Pilotprojekten finden Sie auf den Seiten zum demografischen Wandel.
Für Fragen steht Ihnen das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten als Bewilligungsbehörde gerne zur Verfügung.