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für Gewässer- Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich


Antrag:

Formulare


Wer wird gefördert?

a) Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften
b) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
c) Begünstigte können auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein, die Mitglieder der Träger der Maßnahme sind


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sicherung und Wiederherstellung von Anlagen des Hochwasserschutzes, wie z. B. Deiche, Schöpfwerke, Siele, Wehre, einschließlich zugehöriger Vorarbeiten. Weiterhin wird die Wiederherstellung von Gewässern, einschließlich zugehöriger Vorarbeiten gefördert. Hierzu gehören z.B. die Grundräumung und die Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen.


Wie wird gefördert?

Der Zuschuss kann bis zu 80 v. H. des Schadens betragen. ln begründeten Härtefällen, die anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen sind, können im Rahmen einer vertiefenden Prüfung höhere Zuschüsse gewährt werden, jedoch maximal zu 100 v. H. der Schadenshöhe. Maßnahmen öffentlicher Träger werden zu 100 v. H. bezuschusst.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2.8.2013 in der Fassung vom 23.08.2013.


Ansprechpartner

Sie haben weitere Fragen?

Richten Sie diese bitte an Herrn Wenzel

Telefon: +49 345 514 2410
E-Mail

Weitergehende Informationen

 

 

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Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

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Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

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Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)