für Gewässer- Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
Antrag:
- Antragsformular "Soforthilfe, Aufbauhilfefonds Hochwasser Landwirtschaft 2013"
Formulare
- Änderungsantrag
- Mittelabforderung
- Verwendungsnachweis
- Zwischenverwendungsnachweis Anlage 1
- Verwendungsnachweis Ausgaben
- Verwendungsnachweis Einnahmen
Wer wird gefördert?
a) Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften
b) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
c) Begünstigte können auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein, die Mitglieder der Träger der Maßnahme sind
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sicherung und Wiederherstellung von Anlagen des Hochwasserschutzes, wie z. B. Deiche, Schöpfwerke, Siele, Wehre, einschließlich zugehöriger Vorarbeiten. Weiterhin wird die Wiederherstellung von Gewässern, einschließlich zugehöriger Vorarbeiten gefördert. Hierzu gehören z.B. die Grundräumung und die Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss kann bis zu 80 v. H. des Schadens betragen. ln begründeten Härtefällen, die anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen sind, können im Rahmen einer vertiefenden Prüfung höhere Zuschüsse gewährt werden, jedoch maximal zu 100 v. H. der Schadenshöhe. Maßnahmen öffentlicher Träger werden zu 100 v. H. bezuschusst.
Ansprechpartner
Sie haben weitere Fragen?
Richten Sie diese bitte an Herrn Wenzel
Telefon: +49 345 514 2410
E-Mail
Weitergehende Informationen
- "Hochwasser"-Informationsseite des Landes Sachsen-Anhalt
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt