Falls Sie dem Personal in einem Bäderbetrieb angehören und beabsichtigen, die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe abzulegen, können Sie eine Prüfungszulassung bei der jeweiligen zuständigen Stelle nach dem Berufsausbildungsgesetz beantragen.
Gemäß § 45 Absatz 2 BBiG können demnach externe Teilnehmer die Abschlussprüfung absolvieren.
In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Stelle das Landesverwaltungsamt. Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen:
- mindestens 4,5-jährige (54 Monate) Berufserfahrung oder
- Nachweis von entsprechenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen,
- gute körperliche Fitness.
Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an einem Kurzlehrgang teilzunehmen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt steht Ihnen hierfür bei Fragen gerne zur Verfügung.