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Falls Sie dem Personal in einem Bäderbetrieb angehören und beabsichtigen, die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe abzulegen, können Sie eine Prüfungszulassung bei der jeweiligen zuständigen Stelle nach dem Berufsausbildungsgesetz beantragen.

Gemäß § 45 Absatz 2 BBiG können demnach externe Teilnehmer die Abschlussprüfung absolvieren.
In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Stelle das Landesverwaltungsamt. Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie hier.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • mindestens 4,5-jährige (54 Monate) Berufserfahrung oder
  • Nachweis von entsprechenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen,
  • gute körperliche Fitness.

Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an einem Kurzlehrgang teilzunehmen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt steht Ihnen hierfür bei Fragen gerne zur Verfügung.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)