Ladenöffnungszeiten
Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt, insbesondere an den Sonn- und Feiertagen und am Heiligabend. Es dient weiterhin dem Schutz der Arbeitnehmer sowie kleinerer Betriebe mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Freigabe von Öffnungszeiten sowie die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren obliegt den Gemeinden. Soweit eine Öffnung im öffentlichen Interesse notwendig ist, kann das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes gemäß § 8 LÖffZeitG LSA in Einzelfällen erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt
Herr Ködelpeter
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon.: +49 345 514-1196
Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: hartmut.koedelpeter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de