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Ladenöffnungszeiten

Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt, insbesondere an den Sonn- und Feiertagen und am Heiligabend. Es dient weiterhin dem Schutz der Arbeitnehmer sowie kleinerer Betriebe mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Freigabe von Öffnungszeiten sowie die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren obliegt den Gemeinden. Soweit eine Öffnung im öffentlichen Interesse notwendig ist, kann das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes gemäß § 8 LÖffZeitG LSA in Einzelfällen erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.

Rechtsgrundlage

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Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt

Herr Ködelpeter

Referat Wirtschaft

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)


Telefon.: +49 345 514-1196

Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: hartmut.koedelpeter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)