Kulturelle Projekte am "Grünen Band"
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung entsprechen denen im Bereich Traditions- und Heimatpflege.
Diese sind dargestellt unter Nr. 2.4 Buchstabe c der Kulturförderrichtlinie.
Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat die in der Kulturförderrichtlinie genannten Schwerpunkte im Hinblick auf Vorhaben im Zusammenhang mit dem "Grünen Band" konkretisiert. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum "Grünen Band" besteht immer dann, wenn ein Projekt sich mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Besonders förderwürdige Projekte
• mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, z. B. Angebote der historisch-politischen Bildung
• mit generationenübergreifendem Ansatz, z .B. Beteiligung von Zeitzeugen, Einbindung von Seniorinnen und Senioren
• unter Einbindung von Betroffenen, z. B. Berücksichtigung der Perspektive von Opfern der SED-Diktatur
• zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. Angebote, die von vielfältigen lokalen Akteurinnen und Akteuren getragen werden
• unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen im ländlichen Raum, z. B. Aktivitäten, die dörfliche Strukturen stärken
• mit grenzüberschreitenden Bezügen, z. B. Aktivitäten unter Einbeziehung von Akteurinnen und Akteuren auf beiden Seiten der ehemaligen Grenze in den angrenzenden Ländern
• mit besonders nachhaltiger Wirkung, z. B. Vorhaben, die nachweislich auch über den Projektzeitraum hinaus langfristige Impulse auslösen
• investive Maßnahmen, z. B. zum Erhalt und zur Instandsetzung von baulichen Zeugnissen der Deutschen Teilung
Vorhaben, die eines oder mehrere der genannten Kriterien erfüllen, werden vorrangig berücksichtigt. Die Landesförderung soll 5.000 € für einzelne Projekte nicht unterschreiten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Verwaltungsaufwand und Wirkung in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Sylvia Fohmann
Telefon: +49 345 514-1588
E-Mail