Digitalisierungsmaßnahmen im Kulturbereich
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur Digitalisierung, insbesondere
- Maßnahmen zur Digitalisierung von Kunst- und Kulturgut
- Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und Inhalte in den Kultureinrichtungen
- Entwicklung digitaler Infrastrukturen mit dem Ziel „Digitalität in der Kultur“
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind (unter Beachtung der jeweiligen Wertgrenzen, siehe S. 5 des Antragsformulars) mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Luzie Berger
Telefon +49 345 514 1395
E-Mail