Digitalisierungsmaßnahmen im Kulturbereich
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur Digitalisierung, insbesondere
- Maßnahmen zur Digitalisierung von Kunst- und Kulturgut
- Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und Inhalte in den Kultureinrichtungen
- Entwicklung digitaler Infrastrukturen mit dem Ziel „Digitalität in der Kultur“
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind (unter Beachtung der jeweiligen Wertgrenzen, siehe S. 5 des Antragsformulars) mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Luzie Berger
Telefon +49 345 514 1395
E-Mail