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Digitalisierungsmaßnahmen im Kulturbereich

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur Digitalisierung, insbesondere

  • Maßnahmen zur Digitalisierung von Kunst- und Kulturgut
  • Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und Inhalte in den Kultureinrichtungen
  • Entwicklung digitaler Infrastrukturen mit dem Ziel „Digitalität in der Kultur“

Rechtsgrundlagen

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung 

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
  • Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind (unter Beachtung der jeweiligen Wertgrenzen, siehe S. 5 des Antragsformulars) mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen

Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen.

Ansprechpartnerin

Luzie Berger


Telefon +49 345 514 1395
E-Mail

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Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

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Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)