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Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Abwassereinleitungen in Gewässer / Zulassung einer Abwasserbehandlungsanlage

Kommunalabwasser

Für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer erteilt das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis, wenn

  • dort der Größenklasse 5 (BSB5-Fracht größer als 6.000 kg/d, das entspricht mehr als 100.000 Einwohnergleichwerte) zugeordnet ist.

Für die Errichtung und den Betrieb sowie die wesentliche Änderung einer Kläranlage erteilt das Landesverwaltungsamt die Genehmigung nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz, wenn für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Die Genehmigung enthält alle nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderlichen Genehmigungen für die Anlage sowie die Baugenehmigung.

Erforderliche Unterlagen:

  • Formloser Antrag:
    • Daten des Antragstellers: Name, Firma, Anschrift, Telefon
    • Daten des  Planverfassers: Name, Firma, Anschrift, Telefon
  • örtliche Lage des Baugrundstückes/ der Einleitstelle (Katasterauszug)
  • Art und Umfang der Einleitung
  • Einleitgewässer
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtskarte M 1:25.000 mit eingezeichnetem Vorhaben
  • Lageplan M 1:5.000 mit Einleitgewässer, geplanter Maßnahme, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grenzen unter Schutz gestellter Gebiete 
  • Baupläne (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte) mit Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Klärtechnische Berechnung
  • Hydraulischer Längsschnitt
  • wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag

Bei Genehmigungsverfahren werden zusätzlich zu den o. g. Antragsunterlagen in einer An-tragskonferenz die weiterhin benötigten Antragsunterlagen sowie der Untersuchungsrahmen gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegt.

Rechtsgrundlagen:

§§ 8 bis 13, §§ 57 und 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

§§ 4, 5 Absatz 1 Ziffer 4 und 5, § 11 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Ansprechpartnerin:

Referentin für Kommunalabwasser
Birgit Heinrich


Telefon: +49 345 514-2858
E-Mail

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

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Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)