Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Abwassereinleitungen in Gewässer / Zulassung einer Abwasserbehandlungsanlage
Kommunalabwasser
Für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer erteilt das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde die wasserrechtliche Erlaubnis, wenn
- das Abwasser dem Anwendungsbereich des Anhangs 1 zur Abwasserverordnung unterliegt und
- dort der Größenklasse 5 (BSB5-Fracht größer als 6.000 kg/d, das entspricht mehr als 100.000 Einwohnergleichwerte) zugeordnet ist.
Für die Errichtung und den Betrieb sowie die wesentliche Änderung einer Kläranlage erteilt das Landesverwaltungsamt die Genehmigung nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz, wenn für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Die Genehmigung enthält alle nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt erforderlichen Genehmigungen für die Anlage sowie die Baugenehmigung.
Erforderliche Unterlagen:
- Formloser Antrag:
- Daten des Antragstellers: Name, Firma, Anschrift, Telefon
- Daten des Planverfassers: Name, Firma, Anschrift, Telefon
- örtliche Lage des Baugrundstückes/ der Einleitstelle (Katasterauszug)
- Art und Umfang der Einleitung
- Einleitgewässer
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarte M 1:25.000 mit eingezeichnetem Vorhaben
- Lageplan M 1:5.000 mit Einleitgewässer, geplanter Maßnahme, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grenzen unter Schutz gestellter Gebiete
- Baupläne (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte) mit Bau- und Betriebsbeschreibung
- Klärtechnische Berechnung
- Hydraulischer Längsschnitt
- wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag
Bei Genehmigungsverfahren werden zusätzlich zu den o. g. Antragsunterlagen in einer An-tragskonferenz die weiterhin benötigten Antragsunterlagen sowie der Untersuchungsrahmen gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 8 bis 13, §§ 57 und 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§§ 4, 5 Absatz 1 Ziffer 4 und 5, § 11 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)
Ansprechpartnerin:
Referentin für Kommunalabwasser
Birgit Heinrich
Telefon: +49 345 514-2858
E-Mail