Technischer Beratungsdienst / Beratende Ingenieure
Ein Fachdienst des Integrationsamtes sind die beratenden Ingenieure. Sie beraten Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Integrationsteam in technisch- organisatorischen Fragen der Beschäftigungsverhältnisse und unterstützen sie durch die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in Problemfällen.
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Arbeitsplätze und Arbeitsumfeld durch technische/ organisatorische Maßnahmen an die Behinderung des Arbeitnehmers anzupassen
- bei der behinderungsgerechten Schaffung eines Arbeitsplatzes bei Neueinstellung oder Umsetzung behinderter Menschen konstruktive Lösungen anzubieten
- schwerbehinderten Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen (Wohnungshilfen) und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeughilfe) zu unterstützen
Die beratenden Ingenieure wirken an den Entscheidungen der Integrationsämter über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe mit. Im Kündigungsschutz nehmen sie fachtechnisch zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Stellung, soweit dabei Fragen der Ergonomie, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung zu klären sind, und erarbeiten entsprechende Maßnahmenvorschläge.