IKT-Förderung
Das Landesverwaltungsamt, Referat 306, ist für die Umsetzung des Förderprogramms IKT entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (IKT-RL) in Sachsen-Anhalt zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier in der Auflistung.
Allgemeine Daten / rechtliche Grundlagen:
- Richtlinien
- Aufruf (Merkblatt Teil A)
- Verfahrenshinweise (Merkblatt Teil B)
- Rahmenempfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen (Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt) (externer Link)
- „Leitfaden für Begünstigte von Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ (externer Link)
- Merkblatt Vergabe (externer Link)
Antragsunterlagen für Antragsteller EFRE-Mittel (gilt nur für Schulen mit den Schulstandorten in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau)
Antragsunterlagen für Antragsteller ELER-Mittel (Bitte die EU-Betriebsnummer beim zuständigen ALFF beantragen, falls nocht nicht vorhanden!)
- Antragsformular
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Stammdatenbogen (externer Link)
- Hinweise zum Stammdatenbogen (externer Link)
- Erklärung Interessenkonflikte (externer Link)
- Zuständigkeiten der ÄLFF für Zuweisung der EU-Betriebsnummer (externer Link)