Fortbildung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in
Ziel der Meisterprüfung
Landwirtschaftsmeister/innen nehmen Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben wahr und können als Ausbilder/innen tätig werden. Im Rahmen der Meisterprüfung sind daher die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nachzuweisen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung
Wer an der Meisterprüfung teilnehmen will, muss
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/-in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (z.B. Tierwirt/-in, Forstwirt/-in, Gärtner/-in, Pferdewirt/-in) und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft
nachweisen.
Rechtsgrundlage