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Fortbildung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in

Ziel der Meisterprüfung

Landwirtschaftsmeister/innen nehmen Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben wahr und können als Ausbilder/innen tätig werden. Im Rahmen der Meisterprüfung sind daher die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nachzuweisen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

Wer an der Meisterprüfung teilnehmen will, muss

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/-in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf (z.B. Tierwirt/-in, Forstwirt/-in, Gärtner/-in, Pferdewirt/-in) und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich der Landwirtschaft

nachweisen.

 

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin (LwMstrPrV)

 

Haben Sie Fragen, Hinweise oder Anliegen?

Sie erreichen die zuständige Stelle für die Berufsausbildung per E-Mail:
gruene.berufe(at)lvwa.sachsen-anhalt.de