Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr,
- Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen,
- Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik,
- Lieferungen auf der letzten Meile,
- Mobilitätspläne und -konzepte
Förderrichtlinie
RdErl. des MID vom 01. Juni 2023 – 36.3-3-06511, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 25/2023 vom 17.7.2023, in Kraft getreten am 18.07.2023
Antragsberechtigte
- Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch im Verbund
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Öffentliche und private Einrichtungen und Unternehmen einschließlich Eigenbetriebe
- Öffentlich- rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
- Verbände, Zweckverbände und Vereine
- Gesellschaften der Kommunen
Fördervoraussetzungen, u.a.
- Das Vorhaben befindet sich in einer Fördergebietskulisse gemäß § 14 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), in der jeweils geltenden Fassung sowie ihr Pendlerraum,
- Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung,
- Die Maßnahmen dienen der Erarbeitung, Fortschreibung oder Umsetzung von Plänen der nachhaltigen Mobilität,
- Bei Beantragung von De-Minimis-Beihilfen können Zuwendungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 unter Berücksichtigung bereits in Anspruch genommener Beihilfen gewährt werden,
- Vorliegen behördlicher Erlaubnisse,
- Berücksichtigung der Barrierefreiheit,
- Das Vorhaben darf nicht zu einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts führen,
- Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen worden sein.
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei allen anderen Antragstellern.
Termin der Antragstellung
Anträge für
- Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr,
- Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen,
- Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik,
sind bis zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen.
Der letzte mögliche Antragstermin ist der 31.03.2024.
Anträge für Lieferungen auf der letzten Meile können nach erfolgtem Förderaufruf gestellt werden.
Anträge für Mobilitätspläne und -konzepte sind bis zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres (Vorliegen des entscheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde) zu stellen.
Der letzte mögliche Antragstermin ist der 15.05.2024.
Ansprechpartner
Frau Hoffmeister
Tel.: +49 345 514 1804
E-Mail: Sabine.Hoffmeister(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Frau Toth
Tel.: +49 345 514 1615
Rechtsgrundlagen
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der o. g. Richtlinien.
Hinweise zum Verfahren
Die beantragten Vorhaben werden anhand der Auswahlkriterien gemäß den Richtlinien bewertet und einer Rangfolge zugeordnet.
Der Antragsteller wird nach der Einordnung der Rangfolge über die Entscheidung der Bewilligung oder Ablehnung informiert.
Antragsformulare und erforderliche Unterlagen
- Investive Maßnahmen für ein stärkeres öffentliches Verkehrsnetz sowie einfachere und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität wie Gehen und Radfahren im Alltagsverkehr,
- Investive Maßnahmen für eine bessere Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen,
- Effiziente emissionsfreie Stadtlogistik,
- Lieferungen auf der letzten Meile,
- Mobilitätspläne und -konzepte