Mobilitätspläne und -konzepte
Fördergegenstände
Die Förderung umfasst die Erarbeitung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen und -konzepten, die die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und dem Pendlerraum unterstützen:
- Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (Substainable Urban Mobility Plan) und gleichwertige Planungsrahmen, die ein multimodales Konzept für die Stadt und den Pendlerraum oder die Planungsregion beinhalten,
- innovative Mobilitätskonzepte und innovative Konzepte für eine emissionsfreie Stadtlogistik zur Konkretisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität mit Bezug auf einzelne Verkehrsträger oder einzelne Stadtbereiche, die Modellcharakter besitzen und auf andere Städte übertragbar sind,
- Fachkonzepte zur Konkretisierung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität, die sich auf einzelne Verkehrsträger oder einzelne Stadtbereiche beschränken.
Förderfähige Ausgaben
Förderfähig sind diejenigen Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatzes zur Erreichung des Vorhabenzwecks notwendig sind sowie sonstiger maßnahmenbezogener Verwaltungsaufwand:
- Personalkosten,
- Sachausgaben, die durch die Maßnahme zusätzlich zum laufenden Geschäftsbetrieb anfallen, zum Beispiel Mieten, Pachten, maßnahmenbezogenes Büromaterial und Dienstreisen (direkte Kosten),
- sonstiger Verwaltungsaufwand, wie Büromaterial, Kommunikationsgebühren, Porto und Nebenkosten wie beispielsweise Strom, Wasser, Heizung, Versicherungen oder Reinigungen (indirekte Kosten),
- Planungs- und Dienstleistungen Dritter,
- Ausgaben für internationale Erfahrungsaustausche im Rahmen der Erarbeitung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen und -konzepten.
Die Ausgaben Sachausgaben, indirekten Kosten, Planungs- und Dienstleistungen Dritter sowie Ausgaben für Erfahrungsaustausche werden als Restkostenpauschale gemäß Artikel 53 Abs. 1 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 v. H. der zuwendungsfähigen direkten Personalkosten bemessen.
Eine Förderung soll nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung mindestens 5.000 Euro betragen würde.
Antragsformulare
Erstantrag für kommunale Zuwendungsempfänger
Erstantrag für nicht kommunale Zuwendungsempfänger
Anlage 4 – Mobilitätspläne und -konzepte
Anlage UK -- rechtsverbindliche Erklärung – Unterschriftenkarte
Anlage – Stellungnahme Kommunalaufsicht
Anlage – EfDialog Ausnahmeantrag
Anlage WE – Anlage wirtschaftliche Eigentümer
Anlage KMU – Angaben zur Einstufung als Kleinst- bzw. kleine oder mittlere Unternehmen
Formular VIK - Erklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der Auftragsvergabe
Anlage DSH Antragsteller – Erklärung zum Datenschutz für Antragsteller
Anlage DSH AN – Erklärung zum Datenschutz für Auftragnehmer
Anlage DSH UAN – Erklärung zum Datenschutz für Unterauftragnehmer
Anlage DSH Eigentümer – Erklärung zum Datenschutz wirtschaftliche Eigentümer
AusgabeblattKONZEPT - ab 15.08.2024
Erklärungen, Hinweise, Informationen
Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Verwaltungsvereinbarung zur Projektdurchführung (bei Gemeinschaftsprojekten)
- Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)
Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner bei Rücksprachen
Frau Engler
Tel: +49 345 514 3532
Herr Funke
Tel.: +49 345 514 1240
Frau Hoffmeister
Tel.: +49 345 514 1804