Zuschüsse zu den Ausgaben der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE)
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an private Betreiber von Eisenbahninfrastruktur.
Einzureichende Unterlagen
Vordrucke zum Nachweis der Ausgaben:
- Berechnungsblatt für Bahnübergang (Anlage 1)
- Gesamtnachweis der Aufwendungen sämtlicher Bahnübergänge (Anlage 2)
- Zusammenfassung der Aufwendungen bei unterschiedlichen Strecken eines Unternehmens (Anlage 3)
Anträge sind bis zum 31. Mai eines Kalenderjahres einzureichen.
Ansprechpartnerinnen
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen, Wegen und Plätzen mit Strecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zum Ausgleich nach Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 08.11.2011) - nicht barrierefrei