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Zuschüsse zu den Ausgaben der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE)

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an private Betreiber von Eisenbahninfrastruktur.

Einzureichende Unterlagen

Vordrucke zum Nachweis der Ausgaben:

  1. Berechnungsblatt für Bahnübergang (Anlage 1)
  2. Gesamtnachweis der Aufwendungen sämtlicher Bahnübergänge (Anlage 2)

Anträge sind bis zum 31. Mai eines Kalenderjahres einzureichen.

Ansprechpartnerin

Frau Gutzeit
Telefon: +49 345 514-1149
E-Mail

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen, Wegen und Plätzen mit Strecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zum Ausgleich nach Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 08.11.2011) - nicht barrierefrei

Haben Sie Fragen oder suchen Sie einen Ansprechpartner?

Alle Sprechstunden und persönlichen Beratungsgespräche in den Dienstgebäuden des Landesverwaltungsamtes sind abgesagt.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

und

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder wenden Sie sich postalisch an uns:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)