Zuschüsse zu den Ausgaben der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs (NE)
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse an private Betreiber von Eisenbahninfrastruktur.
Einzureichende Unterlagen
Vordrucke zum Nachweis der Ausgaben:
- Berechnungsblatt für Bahnübergang (Anlage 1)
- Gesamtnachweis der Aufwendungen sämtlicher Bahnübergänge (Anlage 2)
- Zusammenfassung der Aufwendungen bei unterschiedlichen Strecken eines Unternehmens (Anlage 3)
Anträge sind bis zum 31. Mai eines Kalenderjahres einzureichen.
Ansprechpartnerin
Frau Gutzeit
Telefon: +49 345 514-1149
E-Mail
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen, Wegen und Plätzen mit Strecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zum Ausgleich nach Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 08.11.2011) - nicht barrierefrei