Dokumente zur Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan Land Sachsen-Anhalt 2024
Die obere Abfallbehörde des Landesverwaltungsamtes hat den Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt (AWP) gemäß § 31 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), der sich in zwei sachliche Teilpläne gliedert:
• Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
• Teilplan „Gefährliche Abfälle“
fortgeschrieben.
Nachfolgend finden Sie folgende Dokumente zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Sachsen-Anhalt 2024:
Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung Abfallwirtschaftspläne 2024
Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
Teilplan „Gefährliche Abfälle“.





