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Dokumente zur Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan Land Sachsen-Anhalt 2024

Die obere Abfallbehörde des Landesverwaltungsamtes hat den Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt (AWP) gemäß § 31 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), der sich in zwei sachliche Teilpläne gliedert:

•  Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“

•  Teilplan „Gefährliche Abfälle“

fortgeschrieben.

Nachfolgend finden Sie folgende Dokumente zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Sachsen-Anhalt 2024:

Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung Abfallwirtschaftspläne 2024

Teilplan „Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle“
Teilplan „Gefährliche Abfälle“.

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06112 Halle (Saale)