Herkunftsschutz für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Die Qualitätspolitik der Europäischen Union verfolgt das Ziel, individuelle Produkteigenschaften von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln hervorzuheben, die sich aus einer bestimmten Herkunft und Produktionsmethode ergeben. Hierzu wurden Regelungen erlassen, die es erlauben, Erzeugnisse und deren Namen EU-weit schützen zu lassen.
In Abhängigkeit von Grad und Art des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugnis und einem bestimmten geografischen Gebiet werden zwei Arten von geschützten Namen unterschieden, die geschützten Ursprungsbezeichnungen und die geschützten geografischen Angaben. Daneben besteht die Möglichkeit, unabhängig vom geografischen Gebiet, Namen als garantiert traditionelle Spezialität schützen zu lassen.
Für jeden geschützten Namen ist eine Produktspezifikation erforderlich, in der eine Beschreibung des Erzeugnisses hinsichtlich der einzusetzenden Rohstoffe, der wichtigsten chemischen, physikalischen und organoleptischen Eigenschaften, die Abgrenzung des geografischen Gebietes sowie eine Beschreibung des Produktionsverfahrens festgelegt sind.
Die geschützten Namen werden mit einem einheitlichen Unionszeichen gekennzeichnet, um die Erzeugnisse besser bekannt zu machen. Um die Öffentlichkeit über alle eingetragenen Namen zu informieren, werden sie in ein öffentlich zugängliches, regelmäßig aktualisiertes Register eingetragen.
Geschützte Ursprungsbezeichnungen
Ein als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragener Produktname bezeichnet ein Erzeugnis, das seine Eigenschaften überwiegend einem bestimmten geografischen Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in diesem Gebiet verdankt. Alle Stufen des Herstellungsprozesses finden im betreffenden geografischen Gebiet statt. Zwischen den Eigenschaften des Erzeugnisses und seiner geografischen Herkunft muss ein enger Zusammenhang bestehen.
Geschützte geografische Angaben
Ein als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragener Produktname bezeichnet ein Erzeugnis, das bestimmte Eigenschaften oder sein Ansehen einem bestimmten geografischen Gebiet verdankt, in dem mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung stattfindet. Falls es sich um Erzeugnisse handelt, die verarbeitet werden, können die Rohstoffe aus einem anderen geografischen Gebiet stammen.
Garantiert traditionelle Spezialitäten
Ein Name kann als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) eingetragen werden, wenn ein Erzeugnis oder Lebensmittel eine traditionelle Herstellungsart, Verarbeitungsart oder Zusammensetzung aus traditionell verwendeten Rohstoffen oder Zutaten aufweist. Eine Bindung des Namens an ein bestimmtes geografisches Gebiet ist nicht erforderlich.
Kontrollverfahren in Sachsen-Anhalt
Erzeugnisse mit eingetragenem Namen werden in Sachsen-Anhalt auf zwei Ebenen kontrolliert. Zum einen wird die Einhaltung der Produktspezifikation bei den Herstellerbetrieben kontrolliert, zum anderen erfolgt die Überprüfung der Erzeugnisse im Handel (Einzelhandel, Großhandel und Dienstleistungsbetriebe).
Das Landesverwaltungsamt ist zuständige Behörde für die amtlichen Kontrollen zur Einhaltung der Produktspezifikation bei den Herstellern. Für die Durchführung der Kontrollen bedient sich das Landesverwaltungsamt privater Kontrollstellen, die zuvor eine Zulassung für das Land Sachsen-Anhalt erhalten haben.
Derzeit werden in Sachsen-Anhalt vier Erzeugnisse mit geschützten Bezeichnungen hergestellt (Halberstädter Würstchen, Salzwedeler Baumkuchen, Elbe-Saale-Hopfen und Heumilch).
Zuständige Behörden für die amtlichen Kontrollen im Handel sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt übt dabei die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus.