Prostituiertenschutzgesetz
Seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz am 23.03.2019 obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, während das Landesverwaltungsamt für die Aufgaben nach den Abschnitten 2 bis 7 des Prostituiertenschutzgesetzes die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte wahrnimmt.
Außerdem entscheidet das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes auch über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte, die auf der Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes ergangen sind.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt
Herr Ködelpeter
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon.: +49 345 514-1196
Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: hartmut.koedelpeter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de