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Prostituiertenschutzgesetz

Seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz am 23.03.2019 obliegen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben zum Vollzug des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, während das Landesverwaltungsamt für die Aufgaben nach den Abschnitten 2 bis 7 des Prostituiertenschutzgesetzes die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte wahrnimmt. 

Außerdem entscheidet das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes auch über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte, die auf der Grundlage des Prostituiertenschutzgesetzes ergangen sind. 

Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt

 

Herr Ködelpeter

Referat Wirtschaft

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)


Telefon.: +49 345 514-1196

Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: hartmut.koedelpeter(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)